Unternehmer werden durch neue Erbschaftsteuer übermäßig belastet
(Berlin)– Ziel des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sollte sein, dass Unternehmer entlastet werden und so die Weitergabe von Unternehmen an die nächste Generation gesichert bleibt.
Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltung der neuen „Fortführungsklauseln“. So wird künftig von Unternehmern verlangt, dass der Betrieb 15 Jahre fortgeführt werden muss, um von den Vorteilen und Begünstigungen des neuen Rechts zu profitieren. Vom Betriebsvermögen wird bei Einhalten dieser neuen Vorgaben ein Verschonungsabschlag von 85 Prozent gewährt, der zur steuerfreien Weitergabe des betrieblichen Vermögens führt. Völlig unberücksichtigt bleibt allerdings die Tatsache, dass eine Aufgabe nach fünf oder zehn Jahren genauso zum Wegfall der Vorteile führt wie die Aufgabe im letzten Jahr, also im fünfzehnten.
Völlig verfehlt und nicht praxisgerecht ist hier die überzogene Fortführungszeit mit 15 Jahren. Der b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter fordert deswegen eine Verkürzung des Zeitrahmens. Außerdem müssen besondere Umstände berücksichtigt werden, die zur Aufgabe des Unternehmens geführt haben. Man denke an die Unternehmer, die aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen und keinen Erben oder Übernehmer einsetzen können.
Eine Absicht des Gesetzgebers befremdet völlig: Die Prüfung des Verschonungsabschlages wird auf den Steuerpflichtigen übertragen und im Falle des Scheiterns muss dieser selbst die Berechnung durchführen. Originäre Aufgaben der Finanzverwaltung sollten nicht auf den ohnehin durch Bürokratie gebeutelten Steuerbürger übertragen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)
Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit
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