Unternehmensnachfolge in Deutschland: Gründung einer Genossenschaft bietet nachhaltige Potenziale / Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. (GVN) sieht eG als ideales Geschäftsmodell zur Sicherung von Unternehmen
(Hannover) - Mehr als 70.000 Firmen in Deutschland suchen laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn jährlich einen Nachfolger. Die Unternehmensgründer aus den Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders und deren Erben stehen heute zunehmend vor einer ungeklärten Nachfolgeregelung.
GVN-Verbandsdirektor Michael Bockelmann kritisiert, dass eine Unternehmensübernahme in Form des Employee-Buy-out (EBO) durch Mitarbeiter in der Rechtsform der Genossenschaft bei einschlägigen Konzepten zur Nachfolgeregelung und in der Beratung zu kurz kommt, oder kaum eine Rolle spielt. Dies gelte sowohl für die Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern als auch für Unternehmensberater, aber ebenso für viele Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Die mangelnde Kenntnis über aktuelle Entwicklungen zur Gründung einer Genossenschaft ist das Hauptproblem, warum viele an den etablierten Kapital- und Personengesellschaften wie GmbH oder GbR festhalten, oder das Unternehmen aufgrund fehlender Nachfolge aufgeben müssen. Bockelmann skizziert die flexiblen Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform im Vergleich mit den anderen Rechtsformen als interessante Alternative für eine Unternehmensnachfolge: Die eG erfordert kein Mindestkapital und keine notarielle Eintragung. Für Ein- und Austritt oder Anteilsübereignung ist ebenfalls kein Notar erforderlich. Damit ist die eG gerade für große Mitgliederzahlen bestens geeignet, eine schnelle und unbürokratische Gründung ist hier problemlos möglich, so Bockelmann.
Mitarbeiter einer insolventen Firma können das Nachfolgeunternehmen auch als eG gründen, denn die Insolvenzsicherheit ist das Markenzeichen einer Genossenschaft. Im Jahr 2006 sind deutschlandweit rund 32.000 Unternehmen insolvent gegangen. Demgegenüber betrug der Anteil eingetragener Genossenschaften an diesen Insolvenzen weniger als 0,1 Prozent. Bockelmann:
Das wichtigste Ziel bei der Nachfolgeregelung sollte doch in jedem Fall die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze sowie der fachkundigen Mitarbeiter sein, denn diese sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Die Schließung des Unternehmens wird verhindert, Betriebsteile können weiter geführt werden und die eG bietet der gesamten Belegschaft die Möglichkeit demokratischer Mitwirkung, sowie umfassende und weitreichende Beteiligung am Unternehmen, was bei anderen Formen der Unternehmensnachfolge nicht oder nur bedingt möglich wäre.
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