Unternehmensinsolvenzen im Mai: Nur geringer Anstieg trotz Wegfall der Insolvenzantragspflicht
(Berlin) - Das Statistische Bundesamt weist für den Monat Mai 2021 einen Anstieg von nur 5 Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dieser liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 (-10 Prozent). Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen die Coronazeit unbeschadet zu überstehen. Dies könnte ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht abgeschöpft, die ihre Forderungen seit Beginn der Krise gestundet haben. Sollte sich dies ändern, wird sich dies auch bei den Insolvenzzahlen widerspiegeln.
Die Zahlen* des Statistischen Bundesamts zeigen für den Mai 2021 einen leichten Anstieg der eröffneten Regelinsolvenzen von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dieser leichte Anstieg liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019 (-10 Prozent im Mai 2019). "Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019", erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).
Der Vergleichsmonat Mai 2020 stand bereits vollumfänglich unter dem Eindruck der Coronapandemie inklusive Finanzhilfen, Kurzarbeitergeld und der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten. Die Hilfen wirkten sich dämpfend auf die Insolvenzzahlen aus.
Die meisten Coronahilfen der Bundesregierung sind mittlerweile bei den betroffenen Unternehmen angekommen. Diese vorhandene Liquidität wird von den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern trotz umfangreicher Stundungen nicht eingefordert. "Fiskus und Kassen haben sich schon sehr früh auf eine Praxis fortlaufender Stundungen verständigt, um die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch Zwangsvollstreckungen und Insolvenzanträge zu unterlaufen", erklärt Niering.
Diese Haltung der sogenannten institutionellen Gläubiger verhindert zahlreiche Fremdanträge bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). "Vor der Coronapandemie haben die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger die meisten Fremdanträge gestellt. Darüber hinaus sind viele Eigenanträge Reaktionen auf drohende Fremdanträge. Wenn also über einen längeren Zeitraum Forderungen gestundet werden, dann fällt der wichtigste Anstoß für den Insolvenzantrag einfach weg", so Niering weiter.
Mit weiterer Rücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen werden die institutionellen Gläubiger möglicherweise noch in diesem Jahr zu ihrer früheren Praxis zurückkehren und dann auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen. "Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher", so der VID-Vorsitzende.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
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