Unternehmensberater machen keine Politikberatung
(Bonn) - Aktuelle Auswertungen einer Befragung der Linksfraktion zu insgesamt 17 Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung sowie der Drucksache 19/14529 des Bundestags (BT) unterstreichen aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) nochmals, dass Consultingunternehmen nicht bei Gesetzesvorhaben und der klassischen Politikberatung tätig sind. Die Befragungsergebnisse der Linksfraktion zeigen, dass knapp 60 Prozent der Gesprächspartner von Ministern im Vorfeld eines Gesetzentwurfs aus Wirtschafts- und Berufsverbänden stammten. 16 Prozent waren für Unternehmen, 9 Prozent für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und 8 Prozent für Gewerkschaften tätig. Lediglich ein Prozent der Gesprächspartner kam aus Unternehmensberatungen. In der BT-Drucksache 19/14529 werden die beruflichen Kontakte früherer Bundesminister und parlamentarischer Staatssekretäre zur Bundesregierung aufgelistet: 60 Prozent arbeiteten für Unternehmen und 32 Prozent für Verbände. Nur zwei Prozent waren für Unternehmensberatungen im Einsatz. BDU-Präsident Ralf Strehlau: "Als Unternehmensberater machen wir keine Politikberatung und beeinflussen daher auch keine Gesetzgebungsverfahren. Wir unterstützen unsere Auftraggeber vor allem bei betriebswirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung. Das gilt auch für die Beratungsprojekte im Öffentlichen Sektor, denn nicht selten fehlt gerade hier dieses dringend benötigte spezielle Know-how."
Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Prof. Dr. Wolfgang Ewer, widerspricht ebenfalls dem immer wieder zuhörenden Vorwurf, die beratenden Berufe würden in ihren Beratungsmandaten Einfluss auf gesetzgebende Verfahren nehmen. Ewer: "Die Vorstellung, dass externe Berater in ihrer Beratertätigkeit Einfluss auf bestimmte politische Entscheidungen, noch dazu im Drittinteresse von Mandanten nehmen, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Es gibt exakte politische Zielvorgaben und externe Spezialisten sollen letztlich nur beraten, wie man diese am besten, wirtschaftlichsten und rechtssicher erreicht werden können. Darüber hinaus sorgen die Gesetzgebungsverfahren selbst für eine Kontrolle. Eingangs steht der Referentenentwurf, dann folgen Ressortabstimmungen, dann kommt der Regierungsentwurf und dann erst beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren. Es gibt also viele Checks and Balances."
Die Auswertung der Bundestags-Drucksache 19/14529 sowie der Befragung der Linksfraktion als Grafiken unter: https://www.bdu.de/berateraffaere/
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. BDU
Klaus Reiners, Pressesprecher
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