Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Unternehmensberater fordern die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns

(Bonn) - Um die Sanierung von Unternehmen in Deutschland erfolgreicher abwickeln zu können, muss die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes schnellstens wieder eingeführt werden. Die geplante Reform der Insolvenzrechtsordnung bietet hier eine geeignete Gelegenheit. Diese Meinung vertraten Experten des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. bei einem Pressegespräch am 26. April 2001 in Berlin. "Die Freistellung des die Verlustvorträge übersteigenden Sanierungsgewinns führt zu keinen nennenswerten Steuerausfällen und sollte der Politik daher leicht fallen", bemerkte Dr. Paul J. Gross, Vorsitzender der BDU-Fachgruppe Insolvenz- und Sanierungsmanagement. Eine Sanierung betroffener Rechtsträger scheitere zur Zeit häufig daran, dass die Kapitalgeber Klarheit über die steuerliche Situation der Unternehmen forderten. Sie seien nicht daran interessiert, dass das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital zur Deckung von Steuerlasten verwendet wird, die durch Sanierungsbeiträge in Form von Forderungserlassen der Gläubiger entstehen.

Mit einer veränderten Gesetzeslage sei anzustreben, dass die leistungswirtschaftliche Eigensanierung der Unternehmen den gleichen Stellenwert erhalte wie die übertragende Sanierung. "Die leistungswirtschaftliche Sanierung ziehen wir deutlich vor, da im Gegensatz zur übertragenden Sanierung das Unternehmensgefüge erhalten werden kann und viele Probleme so vermieden werden können", sagte Dr. Harald Hess, Fachanwalt für Insolvenzrecht und stellvertretender Vorsitzender der BDU-Fachgruppe Insolvenz- und Sanierungsmanagement.

Die von der Bareis-Kommission für ab 1998 endende Wirtschaftsjahre aufgehobene Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen habe sich in der Sanierungspraxis nicht bewährt. Denn in vielen Fällen werde der Sanierungsgewinn nicht vollständig durch verrechenbare Verlustvorträge kompensiert. "Häufig bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Verlustvorträge und damit des Umfanges des zu versteuernden Sanierungsgewinnes", so Dr. Gross. Allein das Risiko, dass vorhandene Verlustvorträge im Nachhinein im Wege einer Betriebsprüfung eingeschränkt werden, stehe der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanes gravierend entgegen.

Das vom Gesetzgeber bisher verfolgte Ziel, die Verfahrenseröffnung vorzuverlagern, lässt sich nach Einschätzung der Unternehmensberater nur dann erreichen, wenn die Sanierung des Rechtsträgers und die übertragene Sanierung gleichwertig angeboten werden. Die Möglichkeit, Sanierungsgewinne im Zuge des Erlassantrages zu vermeiden, sei zu langwierig und nicht vorhersehbar.

Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert, die sich auf über 500 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent. In der Fachgruppe Insolvenz- und Sanierungsmanagement haben sich BDU-Mitglieder organisiert, die sich speziell mit Fragestellungen und Beratungsinhalten zur Unternehmenssanierung beschäftigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Klaus Reiners (Pressesprecher) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-20 Telefax: 0228/9161-26

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