Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Unternehmen und öffentliche Hand sollten Postverträge zeitnah prüfen und von Mehrwertsteuerbefreiungen profitieren

(Offenbach) - Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT e.V.) ruft Unternehmen und öffentliche Verwaltungen dazu auf, ihre Postverträge vor dem Hintergrund des neuen Postgesetzes, das im Juli 2024 verabschiedet wurde, gründlich zu überprüfen.

Im Zuge des neuen Postgesetzes hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Post AG die Möglichkeit eingeräumt, ab dem 1. Januar 2025 die Preise für Brief- und Paketdienstleistungen im Rahmen festgelegter Erhöhungsspielräume anzupassen. Am 25.09.2024 wurden von der BNetzA folgende Erhöhungsspielräume für Briefe und Pakete festgelegt:

• Privatkunden-Brief: +10,48%
• Geschäftspost (Teilleistungen): +10,48%
• Privatkunden-Pakete: +7,21%

Begründet wurden diese Erhöhungen mit gestiegenen Kosten bei Löhnen und Transport sowie sinkenden Briefmengen, denn die Deutsche Post AG muss im Rahmen des Universaldienstes nach wie vor ein flächendeckendes Versorgungsnetz bereitstellen. Einbezogen in die Berechnungen wurden ebenfalls die im neuen Postgesetz verlängerten Laufzeiten bei Briefen, die sich Kosten im Gegenzug zu den Kostensteigerungen Kosten dämpfend auswirken.

Die endgültigen Preise für Standardbriefe, Kompakt- und Großbrief sowie Einschreiben und Pakete werden von der DPAG voraussichtlich Mitte Oktober 2024 bekannt gegeben.

Briefe können mehrwertsteuerfrei sein – Verträge jetzt prüfen

Neben den erwarteten Preissteigerungen haben Unternehmen und Verwaltungen die Möglichkeit, von Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte Postdienstleistungen zu profitieren. Auch private Briefdienstleister planen entsprechende mehrwertsteuerfreie Angebote, was für viele Organisationen eine attraktive Option sein könnte.

Verträge rechtzeitig anpassen und Anbieter vergleichen

Angesichts der bevorstehenden Portoerhöhungen und der Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung empfiehlt der DVPT e.V. allen Organisationen, ihre Verträge mit der Deutschen Post AG sowie mit alternativen Anbietern von Brief- und Paketdienstleistungen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter könnte erhebliche Einsparungen bringen.

„Es ist entscheidend, bestehende Verträge zeitnah und sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dabei mögliche Mehrwertsteuerbefreiungen genutzt werden“, erklärte der Vorstand des DVPT e.V., Klaus Gettwart. „Die Kosten für Brief- und Paketversand können je nach Dienstleister und gewähltem Leistungsumfang erheblich variieren. Eine pauschale Empfehlung kann daher nicht gegeben werden.“

Unterstützung durch den DVPT: Checkliste und Seminare

Der DVPT e.V. unterstützt seine Mitglieder und interessierte Unternehmen mit einer umfassenden Checkliste, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und die bestehenden Verträge auf Einsparpotenziale und steuerliche Vorteile zu prüfen. Darüber hinaus bietet der DVPT aktuelle Informationen und rechtliche Beratung in seinen Seminaren am 16. Oktober und 26. November 2024 an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT), Ludwigstr. 65, 63067 Offenbach am Main, Telefon: 069 8297220, Fax: 069 82972226

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