Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

„Unternehmen müssen wieder mehr Steuern zahlen“

(Berlin) - "Wirtschaft und Unternehmen müssen wieder mehr Steuern zahlen", forderte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer bei der Präsentation einer DGB-Studie zur Steuerpolitik am 11. April 2002 in Berlin.

Ausgehend von der letzten Steuerschätzung vom November 2001 stellt die Untersuchung für den Zeitraum von 1999 bis 2002 eine zunehmende Auseinanderentwicklung der steuerlichen Belastung von Arbeits- und Gewinneinkommen fest. Insbesondere im Jahr 2001 seien die Gewinnsteuern (veranlagte Einkommen-, Kapitalertrag-, Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer) mit einem Aufkommen von 55,9 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2000 (76,7 Milliarden Euro) um mehr als 20 Milliarden Euro regelrecht eingebrochen. Dabei konzentriere sich dieser Rückgang fast ausschließlich auf die Körperschaft- (ca.- 46 Milliarden DM) und die Gewerbesteuer (ca.- 5 Milliarden DM).

"Die schlechte Konjunktur ist keine ausreichende Erklärung dieses Einbruchs", so Putzhammer. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) habe sich allein bei der Körperschaftsteuer die Senkung der Steuersätze auf 25 Prozent mit rund 15 Milliarden DM niedergeschlagen. Ebensoviel habe die Auflösung alter Steuerguthaben in den Bilanzen der Kapitalgesellschaften gekostet, die im Zusammenhang mit der Umstellung des körperschaftssteuerlichen Vollanrechnungsverfahrens auf das neue Halb- Einkünfteverfahren erfolgte. Deren kassenmäßige Auswirkungen seien vom BMF falsch eingeschätzt worden. "Nur ein Teil dieses Steuerausfalls ist durch Mehreinnahmen bei der Kapitalertragsteuer als Folge höherer Dividendenausschüttung wettgemacht worden", stellte Putzhammer fest. Schließlich hätten bei Körperschaft- und Gewerbesteuer umfangreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensumstrukturierungen eine tragende Rolle gespielt. Dies habe, gemeinsam mit der schlechten Konjunktur in 2001, einen Steuerausfall von etwa 20 Milliarden DM bewirkt, so die DGB-Schätzung.

Der DGB zieht aus seiner Untersuchung den Schluss, dass die Gebietskörperschaften vor weiteren Steuerausfällen geschützt werden müssen. "Bei der Fortschreibung des Unternehmenssteuerrechts dürfen nicht nur die Interessen der Wirtschaft, sondern es müssen auch die Interessen des Sozialstaates beachtet werden", forderte Putzhammer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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