Unterhaltsvorschuss in Hessen auf 169 Millionen verdreifacht
(Frankfurt am Main) - "Der Rückgriff der Jugendämter bei säumigen Unterhaltsverpflichteten ist in Hessen zu selten erfolgreich. Mit einer Rückgriffquote von nur 17 Prozent belegt Hessen einen hinteren Platz unter den Flächenländern. So sind etwa Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen deutlich erfolgreicher. Alle 33 kommunalen Jugendämter in Hessen und der zuständige Sozialminister müssen ihre Anstrengungen intensivieren, damit die Rechnung der Steuerzahler in Kommunen, Land und Bund für säumige Unterhaltsverpflichtete kleiner wird", erklärte Roland Walter, Geschäftsführender Gesellschafter Walter Verpackungen, Offenbach und Präsidiumsmitglied sowie Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss habe sich in Hessen seit 2016 verdreifacht - von rund 56 Millionen auf rund 169 Millionen Euro in 2022. "Durch die 2017 eingeführte Verlängerung der Unterhaltsvorschusszahlungen bis zur Volljährigkeit ist die Zahl der Kinder mit Unterhaltsvorschuss hessenweit um rund 40 Prozent auf 56.000 gestiegen. Oft scheitert ein Unterhaltsrückgriff am mangelnden Einkommen, denn allein über 6.000 Unterhaltspflichtige in Hessen beziehen 'Bürgergeld'. Gerade in diesen Fällen müssen die Jobcenter konsequent in Arbeit vermitteln. Geprüft werden muss auch, ob der Datenaustausch zwischen Jugendämtern und Jobcentern hinreichend ist. Aber auch zwischen den einzelnen hessischen Jugendämtern differieren die Rückholquoten enorm - nach einer früheren Erhebung zwischen 6 und 29 Prozent. Verbesserungen sind hier dringend nötig und müssen von den Jugendämtern jetzt entschlossen angegangen werden", sagte Walter.
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