Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Untergeschobene Verträge: Klare Regeln für Unternehmen gefordert

(Berlin) - Mehr als 2.200 Beschwerden erfassten die Verbraucherzentralen im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2023 zu untergeschobenen Stromverträgen. Damit war die Anzahl der Beschwerden im Jahr der Energiepreiskrise besonders hoch. Auch wenn sich die Lage danach etwas positiver entwickelt hat, bleibt die Forderung an die Politik, Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb konkrete Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz.

„Während einige Stromanbieter in der Energiepreiskrise ihren Kunden die Verträge gekündigt haben, hat manch' Anbieter Verbraucher:innen am Telefon teure Stromverträge untergeschoben“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Untergeschobene Verträge gehören jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen. Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucher:innen vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind – gerade in Krisenzeiten.“

Untergeschobene Verträge sind ein Dauerärgernis
Das Problem ist bei den Verbraucherzentralen nicht neu: Verbraucher:innen werden zum Teil unerlaubterweise angerufen. Die Anrufer:innen sprechen von einem guten Angebot, geben sich als der aktuelle Anbieter aus und nutzen teils auch unwahre Behauptungen. In dieser Überrumpelungssituation lassen sich Verbraucher:innen zu einem ungewollten Vertragswechsel verleiten. Verbraucher:innen berichten von Fällen, in denen die Anrufer:innen ihnen Angaben wie die Zählernummer entlocken und mit diesen Informationen einen Vertragswechsel einleiten, ohne, dass es eine Vertragserklärung gab.


vzbv fordert klare Regeln für Unternehmen
Um Verbraucher:innen besser vor einem ungewollten Lieferantenwechsel zu schützen, braucht es klare Regeln für Energieversorgungsunternehmen. Dafür muss das Energiewirtschaftsgesetz aus Sicht des vzbv an mehreren Stellen angepasst werden:


● In vielen Fällen wird ein Vertragswechsel von einer dritten Stelle in Auftrag gegeben, zum Beispiel einem Vermittlungsportal wie Check24 oder Verivox. Aus Sicht des vzbv muss für solche Fälle eine Pflicht zum Überprüfen des Vorliegens einer Vollmacht in Textform eingeführt werden. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, muss der bisherige Anbieter den Vertragswechsel ablehnen.

● Verbraucher:innen sollten ein Rückkehrrecht in den vorherigen Liefervertrag bekommen, wenn der Vertragswechsel nicht von Verbraucherseite initiiert wurde. Wenn der bisherige Anbieter das Vorliegen einer Kündigungsvollmacht nicht überprüft hat, müssen die Kund:innen in den alten Vertrag zurückkehren können.

● Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen ihren Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Aus Sicht des vzbv erfüllt diese Vorgabe aber nicht ihr Ziel, Verbraucher:innen vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Der vzbv fordert deshalb, diesen Punkt so zu regeln, dass im Ergebnis ein Anbieterwechsel nicht mehr eingeleitet werden kann, ohne dass Verbraucher:innen diesem aktiv zugestimmt haben.


Pop: Rechte von Verbraucher:innen durchsetzen
„Die Rechtsdurchsetzung des vzbv geht immer wieder gegen Rechtsbrüche von Unternehmen vor“, sagt Pop. Im Jahr 2024 hat der vzbv mehrere Verfahren gegen Energielieferanten erfolgreich abgeschlossen, unter anderem wegen intransparenter Preiserhöhungsmitteilungen, unzulässiger Abschlagserhöhungen und verspäteter Schlussrechnungen. „Mit diesen Verfahren sorgen wir dafür, dass die Interessen der Menschen gesehen und geschützt werden“, sagt Pop. „Verbraucherschutz ist für alle da und denkt alle mit!“

Deutscher Verbrauchertag 2024: Stark für den Zusammenhalt
Unter der Überschrift „Stark für den Zusammenhalt” diskutiert der vzbv auf dem Deutschen Verbrauchertag am 25. September 2024 gemeinsam mit Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke, dem CDU-Parteivorsitzenden und Kanzlerkandidat Friedrich Merz, dem Soziologen Armin Nassehi und weiteren prominenten Gästen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft über die Rolle von Verbraucherschutz für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000, Fax: 030 25800218

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