Unseriöse Panikmache und fragwürdige Werbung für ein Franchise-Unternehmen / Bundeszahnärztekammer: Öko-Test-Vergleich von 20 Zahnärzten unbrauchbar
(Berlin) - "Bei diesem Beitrag handelt es sich um unseriöse Panikmache auf Boulevardzeitungs-Niveau, bei dem außerdem Werbung für ein bereits gerichtlich abgemahntes Unternehmen gemacht wird", kritisiert der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dietmar Oesterreich, den in der Zeitschrift Öko-Test veröffentlichten Beitrag über den Vergleich von 20 Zahnärzten in Deutschland. Die im internationalen Vergleich hervorragenden Ergebnisse deutscher Mundgesundheitsstudien sowie die in repräsentativen Umfragen immer wieder ermittelte hohe Patientenzufriedenheit sprächen eindeutig gegen die fragwürdigen Ergebnisse dieses Berichts.
Unabhängig von den teils schwer objektivierbaren Ergebnissen des Selbstversuchs eines Redakteurs des Blattes sei es nicht nachvollziehbar, dass als vorgeblicher Experte und Gutachter der Mitbegründer eines Unternehmens angeführt werde, dessen angebliches Gütesiegel von deutschen Gerichten bereits als "irreführend" eingestuft worden sei und gegen dessen fragwürdiges Marktgebahren Verbraucherschützer bereits erfolgreich vorgegangen sind, erklärt Oesterreich. (Vergl. dazu: Berufsgericht für die Heilberufe Schleswig, Urteil vom 23. August 2000, Az. BG 10/99; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2001, Az. 20 U 27/01; Landgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2003, Az. 81 O 175/03).
Der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, hält den Beitrag weder für repräsentativ noch in seiner Methodik und seinen Schlussfolgerungen für nachvollziehbar. "Dies belegen die von Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgestellten Maßstäbe zur Qualitätssicherung und zur Fortbildung".
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