Unschuldig in Haft, verschuldet wieder raus? Umgang mit Justizopfern ist unwürdig
(Berlin) - 13 Jahre lang saß Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Heute ist er zwar frei, doch nun fordert die Generalstaatsanwaltschaft München eine sechsstellige Summe von ihm. Nicht nur für Verpflegung und Unterkunft während der Haftzeit soll er aufkommen, auch die Rückzahlung des Lohns für seine Arbeit im Gefängnis wird verlangt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die unwürdige Rechtslage.
„Es klingt wie ein Schildbürgerstreich: Ein Mann wird zu Unrecht eingesperrt und soll danach auch noch selbst dafür zahlen“, meint Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Der DAV hatte die Verrechnung von Unterkunft und Verpflegung schon seit Langem kritisiert. „Der Fall Genditzki zeigt, warum die aktuelle Rechtslage dringend geändert werden muss“, so der Anwalt.
Die Erstattung von Unterbringungs- und Verpflegungskosten ist schon schwer zu vermitteln. Darüber hinaus soll er auch das für die Arbeit im Gefängnis gezahlte Gehalt zurückzahlen. „Ein Mensch, der niemals hätte in Haft sitzen dürfen, ist dort einer Arbeit nachgegangen. Die Anrechnung des Lohnes für diese Arbeit – übrigens grandiose 2 Euro die Stunde – muss ebenfalls dringend reformiert werden“, sagt Rechtsanwalt Walentowski.
Die derzeitige Rechtslage sei untragbar. Ein Gesetzesvorhaben der Ampelregierung, das für Verbesserung sorgen sollte, droht durch den Koalitionsbruch nun zu scheitern. Durch den Fall Genditzki wird laut Swen Walentowski jedoch erneut deutlich: „Die Art und Weise, wie wir mit den Opfern von Justizirrtümern umgehen, ist respektlos. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520