Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Unisex-Tarif: GDV bedauert Entscheidung der EU-Kommission zu Lasten der Verbraucher

(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission bedauert, die Differenzierung der Beiträge nach unterschiedlichen Risiken von Männern und Frauen bei Versicherungen als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verbieten.

Eine dem Risiko gerecht werdende Beitragskalkulation dient in der Versicherungswirtschaft dazu, ein faires Preis/Leistungsverhältnis herzustellen. Niedrigere Risiken zahlen niedrigere Prämien. Während Männer aufgrund ihrer niedrigeren Lebenserwartung zum Beispiel weniger für die Rentenversicherung zahlen, zahlen Frauen weniger für die Lebensversicherung, für die das Risiko der höheren Männersterblichkeit entscheidend ist. Nur differenzierte Versicherungstarife gewährleisten preiswerten und attraktiven Versicherungsschutz für den Verbraucher.

Der GDV warnt, dass Versicherer durch die Richtlinie gezwungen sein werden, die Tarife in vielen Sparten deutlich anzuheben. Es ist demgegenüber unwahrscheinlich, dass Tarife für diejenigen, die etwa aufgrund längerer Lebenserwartung oder höherer Schadenhäufigkeit höhere Leistungen beanspruchten, verbilligt werden könnten, da der Einfluss der neuen Regelung auf das Verhältnis von Männern und Frauen bei den einzelnen Versicherungen nicht kalkulierbar ist.

Dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission müssen allerdings noch das Europäische Parlament und der Ministerrat zustimmen. Der GDV hofft, dass die Interessen der Verbraucher im Ministerrat stärker in den Mittelpunkt der Überlegung gestellt werden als von der Europäischen Kommission.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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