Pressemitteilung | Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)

Uniklinika fordern größere Verantwortung der Bundesregierung beim Hygienegesetz / Verband der Universitätsklinika Deutschlands plädiert für bundesweit einheitliche Standards beim Infektionsschutz, begleitende Forschung und finanziellen Ausgleich für höheren Aufwand im Krankenhaus

(Berlin) - Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass beim Schutz vor Infektionen im Krankenhaus bundesweit einheitliche Standards gelten. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) fordert deshalb, dass das Bundesgesundheitsministerium seinen Entwurf zum Hygienegesetz ändert, selbst mehr Verantwortung für die Regelungen übernimmt und per Bundesverordnung einheitliche Mindeststandards für den Infektionsschutz definiert.

"Wir begrüßen die Gesetzesinitiative, Mindeststandards beim Infektionsschutz zu schaffen", erklärt VUD-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Tecklenburg, Medizinische Hochschule Hannover, "plädieren aber für einheitliche Regelungen, Umsetzung und Überwachung." Wirksamer und wissenschaftlich untermauerter Infektionsschutz sei allerdings nicht zum Nulltarif zu bekommen.

Uniklinika haben besondere Verantwortung und Expertise

"Die Universitätsklinika in Deutschland haben beim Infektionsschutz eine besondere Verantwortung, da sie besonders viele schwerkranke und immungeschwächte Patienten behandeln", erklärt Dr. Tecklenburg. Gleichzeitig besitzen sie die wissenschaftliche Expertise und Logistik, um im Verbund mit anderen Praxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens komplexe hygienische Probleme wie Multiresistente Erreger in den Griff zu bekommen. Bei entsprechender Förderung können sie regionale Netzwerke mit anderen Krankenhäusern, Praxen und Seniorenheimen zum wirksamen Infektionsschutz organisieren.

Durch ihre Infektions- und Versorgungsforschung leisten die Uniklinika zudem einen wichtigen Beitrag zur Erstellung der Hygienestandards. Vor allem die Forschung, die Hygienemaßnahmen auf ihre Wirksamkeit in der Praxis untersucht, müsse aber stärker gefördert und deshalb gesetzlich verankert werden. "Hier besteht ein Defizit. Einige Maßnahmen wie konsequente Händereinigung sind seit langem anerkannt. Andere Empfehlungen müssen aktualisiert oder wissenschaftlich belegt werden", so Dr. Tecklenburg.

Weiterhin schlägt der VUD folgende Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene vor:

- Zu finanzieren ist die Aufstockung an Personal aufgrund neuer Vorschriften, z.B. Hygienebeauftragte und Dokumentare sowie der höhere zeitliche Hygieneaufwand.

- Die bestehende RKI-Kommission "Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" KRINKO wird in ihren Kompetenzen gestärkt. Auf die Einrichtung einer eigenständigen Kommission zu "Anti-infektive Resistenzlage und Therapie" beim Robert-Koch-Institut (RKI) wird verzichtet. Dadurch werden Abstimmungsprobleme vermieden und interdisziplinäre Empfehlungen aus einem Guss erstellt.

- Um die Empfehlungen stärker an der Praxis im Krankenhaus zu orientieren, werden Experten aus dem Krankenhausmanagement in die KRINKO aufgenommen.

- Ausreichende Übergangsfristen für die Umsetzung des Hygienegesetzes werden eingeräumt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. Pressestelle Alt-Moabit 96, 10559 Berlin Telefon: (030) 3940517-0, Telefax: (030) 3940517-17

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