Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Unfallversicherung: Tipps für Lärmschutz in Haus und Garten

(Berlin) - Langjährige hohe Geräuschpegel können das Gehör unheilbar schädigen. Bei Lärm am Arbeitsplatz gelten strenge Schutzvorschriften. In der Freizeit allerdings wird den Ohren oft viel zugemutet. Zum Tag gegen Lärm am 29. April gibt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) daher Tipps und Hinweise, die helfen, den Freizeitstress für das Gehör zu mindern.

Am Arbeitsplatz darf seit der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 ein Grenzwert von 85 Dezibel (A) nicht überschritten werden. Für die Freizeit gelten solche Vorschriften nicht. Trotzdem ist Lärmschutz auch bei der Arbeit in Haus und Garten wichtig, denn das Gehör macht keinen Unterschied zwischen Beruf und Freizeit. Vor allem die Auswahl lärmarmer Maschinen und Geräte ist von doppeltem Nutzen: Man reduziert den Umweltlärm, und man schützt die eigene Gesundheit.

"Grundsätzlich gilt: Nicht einfach das erstbeste Gerät nehmen, sondern immer mehrere Geräte vergleichen und dann möglichst das mit der niedrigsten Lärmabstrahlung kaufen", sagt Dr. Jürgen Maue, Lärmexperte im BGIA. Beim Vergleich helfen die Geräuschangaben auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung. Gartengeräte tragen in der Regel Aufkleber mit Angaben zur Geräuschabstrahlung. Im Zweifelsfall solle man das Gerät schon beim Händler einmal ausprobieren und entscheiden, wie störend das Geräusch ist.
Maue: "Die Geräuschangaben sind oft nicht ohne Weiteres mit dem bekannten Grenzwert von 85 Dezibel (A) zu vergleichen, denn die Geräuschabstrahlung lässt sich mit unterschiedlichen Kenngrößen beschreiben. Innerhalb einer Gerätegruppe, zum Beispiel Bohrmaschinen, sind die Geräuschangaben aber normalerweise einheitlich. Einem Vergleich steht also nichts im Wege."

Viele Hersteller kennzeichnen lärmarme Produkte mit Aufschriften wie "flüsterleise", "besonders leise" oder "schallgedämpft". Hier handelt es sich dann bereits um das leiseste Gerät aus der Palette vergleichbarer Produkte dieses Herstellers. Ähnliches signalisiert das Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Zusatz "weil lärmarm"; es bedeutet: Dies ist ein Gerät, das deutlich leiser ist als vergleichbare Geräte anderer Hersteller.

Fazit: Gehörschonende Maschinen und Geräte für den Freizeitbereich gibt es und sie sind als solche erkennbar. Wer zusätzlich auf Nummer sicher gehen will, dem rät Maue: "Einfach Gehörschutz tragen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hauptsitz (DGUV) Pressestelle Mittelstr. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763-61, Telefax: (030) 288763-70

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