Unfallversicherung durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor dem Kollaps
(Berlin) - Der Bauberufsgenossenschaft, Unfallversicherer für das Baugewerbe, droht aufgrund der zunehmenden illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers der Fachgemeinschaft Bau, RA Wolf Burkhard Wenkel, bereits in naher Zukunft der finanzielle Kollaps. "Das finanzielle Aus der Bauberufsgenossenschaft kann nur noch durch staatliches Eingreifen verhindert werden. Den Baubetrieben, die die finanziellen Lasten für die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu tragen haben, können keine weiteren Kostensteigerungen mehr aufgebürdet werden. Das Baugewerbe verlangt von der Bundesregierung, sich nicht länger einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu verschließen."
Die Berufsgenossenschaften werden allein aus den Beiträgen der Pflichtmitglieder, den Betrieben einer Branche, finanziert. Die ausufernde illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit haben zusammen mit den legalen EU-Dumpinglöhnern dazu geführt, dass der Bestand der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund fehlender Einnahmen in ernste Gefahr geraten ist. Eine weitere Beitragserhöhung wird von den Baubetrieben abgelehnt. Die BAU-BG Hannover, die für die Baubetriebe in Berlin und Brandenburg zuständig ist, hat allein im Zeitraum 1996 bis 1999 ihre Beiträge um rd. 26 % erhöht. Eine weitere Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung würde die Wettbewerbsfähigkeit der Baubetriebe gegenüber den ausländischen Anbietern, die keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft leisten müssen, weiter herabsetzen und damit viele Arbeitsplätze gefährden.
Neben den legalen Dumpinganbietern aus der EU leisten natürlich auch die Baubetriebe, die mit Illegalen arbeiten, keinen finanziellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
"Dass der Gesetzgeber die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nur halbherzig bekämpft, ist bereits ein Unding, dass er die sich gesetzestreu verhaltenden Betriebe noch zusätzlich belastet, zeigt, mit welcher Kaltschnäutzigkeit die Bundesregierung den Mittelstand links liegen lässt," sagte RA Wenkel. Obwohl für die Illegalen und Schwarzarbeiter keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft gezahlt wurden, ist die gesetzliche Unfallversicherung dazu verpflichtet, auch in Fällen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung Behandlungskosten sowie Rehabilitations- und Rentenleistungen zu zahlen. Jene Betriebe, die also ordnungsgemäß Beiträge zahlen, werden mit Billigung des Staates im Wettbewerb gegenüber den Betrieben benachteiligt, die mit Illegalen arbeiten.
Die Fachgemeinschaft Bau fordert daher, dass es zukünftig für Schwarzarbeiter und illegal Beschäftigte kein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung mehr geben darf. Außerdem muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass entsprechend dem "Holländischen Modell" der Hauptauftragnehmer nicht nur für die Steuern, sondern auch für die Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer zu haften hat. Auch die finanziell katastrophale Lage bei der gesetzlichen Unfallversicherung zeigt die Notwendigkeit an, die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit durch die Einführung einer elektronischen Chipkarte wirksamer als bisher zu bekämpfen. Um die finanzielle Lage bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu stabilisieren, müssen außerdem Wegeunfälle aus der gesetzlichen Unfallversicherung herausgenommen werden. Außerdem muss das Verhältnis von Altersrenten und Unfallrenten neu geregelt werden: Künftig muss uneingeschränkt der Grundsatz gelten, dass Altersrente Vorrang vor Unfallrente hat.
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