UNESCO erkennt 13 Traditionen als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit an
(Bonn) - Ausschuss stuft vier Kulturformen als bedroht ein. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO hat heute acht Formen von überliefertem Wissen und Können erstmals in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Zudem wurde die Falknerei, die bereits seit 2016 auf der UNESCO-Liste verzeichnet ist, auch in Irland, Kirgisistan, Kroatien, den Niederlanden, Polen und der Slowakei von der Weltkulturorganisation anerkannt. Vier weitere Kulturformen wurden als bedroht eingestuft, darunter der Kanubau auf den Karolinen im Pazifik.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Er tagt noch bis zum 18. Dezember online.
In die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes wurde aufgenommen:
Mali: Kulturelle Praktiken und Ausdrucksformen rund um das
Schlaginstrument M'Bolon
Mikronesien: Wegfindung und Kanubau auf den Karolinen
Estland: Bau und Gebrauch des verbreiterten Einbaums in der Region Soomaa
Timor-Leste: Tais: ein traditioneller Stoff
In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:
Algerien, Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Marokko, Oman, Palästinensische Gebiete, Saudi-Arabien, Sudan, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate: Arabische Kalligrafie
Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kroatien, Mongolei, Marokko, Niederlande, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Saudi-Arabien, Slowakei, Spanien, Südkorea, Syrien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate: Falknerei (Erweiterung)
Bolivien: Großfest von Tarija
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden: Nordische Klinkerboot-Traditionen
Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo: Kongolesische Rumba
Ecuador: Pasillo: Tanz und Poesie
Panama: Das Fronleichnamsfest Corpus Christi in Panama
Peru: Awajún-Keramik
Venezuela: Festzyklus zum Johannistag
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören bereits der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die UNESCO-Listen. Fast 600 Einträge werden derzeit darin geführt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Pressestelle
Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 60497-44, Fax: ()
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