Pressemitteilung | k.A.

Unerwünschte Faxwerbung nimmt zu

(Dieburg) - Ungebetene Faxwerbung ist ärgerlich, da sie den Empfänger Papier und Toner, und damit Geld kostet. Mit denen zum Teil während der Nachtstunden übermittelten Angeboten von unerwünschten Produkt- und Dienstleistungsangeboten sollen in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Empfänger dazu verleitet werden, den in der Werbung angegebenen, kostenaufwendigen 0190er-Bestell-/Faxabrufservice in Anspruch zu nehmen.

Die Methode: Die Inhaber bzw. Nutzer dieser Nummern sind in den meisten Fällen nicht mit den Faxversendern identisch.Besonders ärgerlich ist Faxwerbung aus dem Ausland. Wenn Anbieter dabei anstatt einer Adresse nur ihre Telefonnummer hinterlassen, ist es für den einzelnen Betroffenen rechtlich schwierig, gegen sie vorzugehen.

Hierzu ist zu sagen, dass das Anwählen eines Telefon-, Fax-, E-Mail- oder Mobilfunkanschlusses für jedermann grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, es handelt sich dabei um Werbung außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen ohne Aufforderung oder Zustimmung durch den Empfänger und ohne Interesse des Teilnehmers, die Werbung zu empfangen. Die Rechtmäßigkeit der Werbung über Telekommunikationsanschlüsse setzt voraus, dass zwischen Absender und Empfänger eine Geschäftsbeziehung besteht. Auch
die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax, E-Mail oder SMS zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Angeboten fällt unter die nach §1 UWG unzulässige Werbung.

Den BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erreichen gegenwärtig Anfragen / Beschwerden, die zum Inhalt haben, dass Telekommunikationsanschlüsse in zunehmenden Maße für Werbezwecke genutzt werden. Die Beschwerden in den letzten Monaten hätten derart zugenommen, so BSZ® Vorstand Horst Roosen, dass eine umfassende zentrale Rechtsverfolgung wegen unlauteren Wettbewerbs angezeigt war.

Zur nachhaltigen Unterbindung der unlauteren Faxwerbung kann sich jedermann der sich mit Werbung über Telekommunikationsanschlüsse belästigt fühlt, ab sofort an den BSZ® e.V. wenden. Das ist insofern erfreulich, da die Werbung über Telekommunikationsanschlüsse nicht dem Telekommunikationsrecht unterfällt, kann nämlich der Verbraucherservice der Regulierungsbehörde bei der konkreten Lösung vorgetragener Einzelfälle leider nicht unterstützend tätig werden.

Der BSZ® e.V. kann jedoch nur individuelle Unterlassungsansprüche im Namen seiner Mitglieder gerichtlich durchsetzen. Das ist aber kein Hindernis, da die Mitgliedschaft beitrags- und formfrei ist. Man kann die unerwünscht erhaltene Faxwerbung zusammen mit dem Vermerk „ Ich möchte beitragfreies Mitglied werden. Bitte, unterbinden Sie die unerlaubte Faxwerbung“ einfach in einen Briefumschlag stecken und an den BSZ® e.V. schicken. Vollständige Anschrift sollte man nicht vergessen und nach Möglichkeit zwei 1.10 DM Briefmarken beilegen.

Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.anwaltskatalog.de.vu fündig.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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