Unerlaubte Telefonwerbung / Insgesamt 300.000 Euro Ordnungsgeld auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen Tele2 verhängt
(Bad Homburg) - Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen den Telekommunikationsanbieter Tele2 erneut eine Ordnungsstrafe wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt. Die Höhe der Strafe hat sich dabei verdoppelt: Nachdem bereits mit nunmehr rechtskräftigem - Beschluss vom 29.06.2007 (Az. 38 O 188/04) ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt worden war, beläuft sich die Sanktion aufgrund des aktuellen Beschlusses vom 12.12.2007 (Az. 38 O 188/04 nicht rechtskräftig) auf 200.000 Euro.
Tele2 war im November 2005 verurteilt worden, unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern zu unterlassen. Dennoch erhielt die Wettbewerbszentrale Beschwerden wegen von Tele2 betriebener Telefonwerbung, weshalb sie im Juni 2007 den ersten Ordnungsgeldbeschluss erwirkt hat. In der Zeit von Mai bis September 2007 gingen bei ihr gleichwohl weitere Beschwerden gegen das Unternehmen ein. Auf erneuten Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Gericht deshalb das weitere Ordnungsgeld verhängt.
Die Kammer lastet Tele2 schuldhaftes Verhalten an und führt in ihrer neuen Entscheidung wörtlich aus: Ordnungsgeldverfahren und Gerichtsentscheidungen konnten die Schuldnerin nicht ausreichend beeindrucken. Unter diesen Umständen ist im Hinblick auf das massive Vorgehen vor der Verhängung von Ordnungshaft gegen die Geschäftsführer nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro als gerade noch ausreichend anzusehen.
Das Gericht ist sich der Bedeutung des Falles bewusst und schöpft mit dem neuen Ordnungsgeld den gesetzlichen Rahmen hierfür nahezu aus., kommentiert Rechtsanwalt Boris Schmidt, Wettbewerbszentrale, Büro Essen, die Entscheidung.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Pressestelle
Landgrafenstr. 24b, 61348 Bad Homburg
Telefon: (06172) 12150, Telefax: (06172) 84422
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Wettbewerbszentrale lässt Online-Angebot von Testzertifikaten für Selbsttests ohne Arztkontakt untersagen
- LG Berlin: AGB-Klauseln einer Airline, die Abtretung von Entschädigungsansprüchen des Fluggastes an Legal Tech Portale erschweren, sind wettbewerbswidrig - Wettbewerbszentrale lässt Grundsatzfrage klären
- BGH Verfahren zur Kündigungsmöglichkeit für nicht benutzten Kabel-TV-Anschlüsse