Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Uneffektive Doppelstruktur von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

(Berlin) - Statement von Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe:

„Zurzeit beziehen ca. 2,68 Mio. Personen in Deutschland Sozialhilfe. Davon sind ca. 1,6 Mio. Personen grundsätzlich erwerbsfähig. Die von den Kommunen aufzubringenden Kosten belaufen sich auf ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Parallel zu diesen staatlichen Transferleistungen durch die Kommunen im Rahmen der Sozialhilfe beziehen ca. 1,48 Mio. Personen Arbeitslosenhilfe, die der Bund mit ca. 12,78 Mrd. Euro finanziert. Darin enthalten sind Arbeitsförderungsmaßnahmen des Bundes für Arbeitslosenhilfebezieher in Höhe von ca. 5 Mrd. Euro pro Jahr.

Sowohl bei den Sozialhilfeempfängern wie bei den Arbeitslosenhilfeempfängern handelt es sich teilweise um den gleichen Personenkreis. Dies ergibt sich daraus, dass ein Teil der Arbeitslosenhilfeempfänger zusätzlich ergänzende Sozialhilfe erhält. Soweit die Personen erwerbsfähig sind, ist auch das Ziel identisch: Sowohl der erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wie auch der erwerbsfähige Arbeitslosenhilfeempfänger soll nach Möglichkeit schnell eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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