Undemokratisches Verfahren zur Mindestlohn-Einführung / Kabinett verhindert Verbandsanhörung bei Vergabegesetz-Novelle
(Schwerin) - "Das Kabinett hebelt mit dem Beschluss einer sogenannten Formulierungshilfe zur Novelle des Vergabegesetzes bewusst demokratische Prinzipien aus. Damit wollen die Regierungsparteien offenbar die unliebsame Befragung der Betroffenen im Gesetzgebungsverfahren umgehen, wie sie in der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Landes (GGO II) aber klar geregelt ist", kritisierte heute (Dienstag, 08. Mai 2012) Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern das Vorgehen der Landesregierung bei der Gesetzesnovellierung.
"Anschließend noch zu behaupten, die vorgesehene Regelung sei ein vernünftiger Kompromiss, der die unterschiedlichen Interessen von Auftraggebern, Wirtschaft und Arbeitnehmern in Einklang bringe, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Offenbar weigern sich Ministerpräsident, Minister und Landtagsabgeordnete der Regierungsfraktionen zur Kenntnis zu nehmen, dass alle Wirtschaftsorganisationen im Land die Einführung eines Mindestlohns über die Hintertür des Landesvergabegesetzes geschlossen ablehnen", so Bremer weiter.
Im Dialog mit Ministerpräsidenten Sellering am 12. April hätten alle IHK-Präsidenten und er selbst deutlich gemacht, dass die Unternehmen im Land ihre Verantwortung einer gerechten Entlohnung ernst nehmen, jedoch die Tarifautonomie entschlossen verteidigen würden, erklärte Präsident Bremer abschließend.
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