Pressemitteilung | k.A.

Unbundling steuerlich neutral gestalten / Enge Anlehnung an EU-Vorgaben notwendig

(Berlin) – Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), dass sich der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts in wesentlichen Punkten eng an die Vorgaben der EU-Beschleunigungsrichtlinie anlehnt. Eine Gesamtbewertung des Gesetzentwurfs kann allerdings erst erfolgen, wenn die entsprechenden Umsetzungsverordnungen vorliegen. Insbesondere beim Unbundling geht der Gesetzentwurf nicht über die EU-Vorgabe hinaus, wonach Verteilerunternehmen mit mehr als 100000 angeschlossenen Kunden erst zum 1. Juli 2007 rechtlich entflechten müssen und Verteilerunternehmen mit weniger als 100000 Kunden vom rechtlichen und organisatorischen Unbundling befreit sind. Der BGW vermisst allerdings eine Regelung im Gesetzentwurf, die festlegt, dass das Unbundling nicht zu finanziellen Lasten für die Unternehmen führen darf und die rechtliche Trennung steuerlich neutral erfolgen wird.

Dass sich die Regulierung des deutschen Gasmarktes auf den Netzzugang beschränken soll, beim Handel hingegen die Marktöffnung bei Anwendung des Kartellrechts dem Wettbewerb überlassen bleiben soll, begrüßt der BGW.

Positiv zu werten ist, dass konkurrierende oder widerstreitende Entscheidungen unterschiedlicher Behörden weitgehend vermieden werden sollen. Bei dem neu eingeführten „Beschwerderecht für jedermann“ muss nach Ansicht des BGW auf jeden Fall die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Unternehmen erheblich beeinträchtigt werde.

Im Gesetz ist eine ex ante Methodenregulierung festgelegt, nach der die Entgelte berechnet werden. Dies trägt der komplexen Struktur im deutschen Gasmarkt Rechnung. Der BGW befürwortet, dass von einer kostenorientierten Entgeltfindung „als Folge bestehenden Leitungswettbewerbs“ abgewichen werden kann.

Eine angemessene Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht vorgesehen. Wegen des erheblichen organisatorischen Aufwands, der mit dem Unbundling und den Regulierungsanforderungen auf die deutsche Gaswirtschaft zukommt, ist aber eine angemessene Umsetzungsfrist ab Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes nach Ansicht des BGW unabdingbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Andrea Nitsche Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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