Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Unangemessene Vorstandsbezüge in Aktiengesellschaften mit geltendem Recht überprüfen / Aufsichtsräte müssen mehr Entschlusskraft zeigen

(Berlin/Bonn) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, mahnte am 30. Juli in der gegenwärtigen Debatte zur Höhe von Vorstandsbezügen zu mehr Sachlichkeit. Vorschläge, für die Höhe der Gehälter absolute Obergrenzen einzuführen, seien realitätsfremd. Grundsätzlich verfügten Aufsichtsräte heute über geeignete Instrumentarien, um Auswüchse bei den Bezügen zu verhindern. Oft fehle bei den Aufsichtsratsmitgliedern allerdings der unbedingte Wille und die Entschlusskraft, Missständen konsequent entgegenzuwirken.

Paragraf 87 Aktiengesetz sehe ausdrücklich vor, dass sämtliche Vorstandsbezüge – inklusive Gewinnbeteiligungen und anderen Nebenleistungen – „in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitgliedes und zur Lage der Gesellschaft stehen“ müssen. Zudem sei es möglich, bei einer Verschlechterung der Firmenlage eine angemessene Reduzierung der Gehälter durch ein Gericht festsetzen zu lassen. „Die Rechtslage in Deutschland bietet grundsätzlich ein geeignetes Instrumentarium gegen maßlose Bezüge. Es muss nur angewendet werden“, so Redley. In Zukunft erwarte er daher von den Aufsichtsräten mehr Verantwortungsbewusstsein und Entschlusskraft, wenn sie gegen Missstände vorgehen.

Ergänzend müsse darüber nachgedacht werden, Vorstandsbezüge in einen festen und einen variablen, erfolgsorientierten Teil zu halbieren. Durch den 50prozentigen Erfolgsanteil werde sichergestellt, dass das Wohl des Unternehmens aus Sicht des Vorstands stärker berücksichtigt werde. Parallel spricht Redley sich dafür aus, sämtliche von der Gesellschaft an den Vorstand gewährten Vorteile, also auch Aktienoptionen und sonstiges, bereits zum Zeitpunkt der Gewährung in ihren möglichen Auswirkungen transparent im Quartalsbericht oder Geschäftsbericht darzustellen. Damit würden die gesamten Bezüge des Vorstands und ebenfalls des Aufsichtsrats dem Kapitalmarkt und damit den Aktionären frühzeitig offengelegt.

Forderungen nach Einführung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze für Gehälter im Vorstand lehnt der Verband als realitätsfremd und unpraktikabel ab. Es stelle sich allein schon die Frage, an welchen Kriterien derartige Grenzen festgemacht werden sollen. „An der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb? Oder am erwirtschafteten Gewinn? Beides geht an der Vielschichtigkeit des wirtschaftlichen Alltags vorbei“, sieht der BDU-Präsident keinen Anknüpfungspunkt. So sei es gerade in Krisenzeiten wichtig, gute und professionell arbeitende Vorstände zu gewinnen. Orientiere man deren Gehalt zu diesem Krisenzeitpunkt nur an der Gewinnhöhe werde man verständlicherweise nur schwer gute Kandidaten finden, jedenfalls nicht in der oft gebotenen Eile. Hier müssten

dann Sonderlösungen greifen. Zudem seien die Verpflechtungen Deutschlands mit der Weltwirtschaft so eng, dass sich Alleingänge nicht durchsetzen ließen. Die Folge einer fixen Obergrenze sei höchstens, dass gute deutsche Führungskräfte ins Ausland abwanderten und ausländische Experten Angebote ablehnten.

Neben dem Appell, das geltende Aktienrecht in der Praxis strikter anzuwenden, empfiehlt der Verband, freiwillige Selbstverpflichtungen der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Mit der Corporate-Governance-Initiative sei der richtige Weg eingeschlagen worden, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die im Corporate-Governance-Kodex festgelegte Offenbarungspflicht der individuellen Vorstandsbezüge werde zukünftig ebenfalls zu mehr Transparenz führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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