Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherschützer fordern Patientenschutzgesetz und Zukunfts-Fonds

(Berlin) - Als einen ersten "Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksameren Patientenschutz" bewertet der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände die Entscheidung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung unabhängiger Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland. Grundlage dieser Förderung ist eine bei der letzten Gesundheitsreform auf Druck der Verbraucher- und Patientenschützer in das Sozialgesetzbuch eingefügte Modellversuchsklausel (§ 65b SGB V). Die Politik darf jetzt nicht auf "halben Weg stehen bleiben". Noch vor der nächsten Bundestagswahl ist deshalb die Verabschiedung eines umfassenden Patientenschutzgesetzes nötig, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Unverzichtbare Eckpunkte solch eines Patientenschutzgesetzes muss die Verankerung eines "Zukunfts-Fonds für unabhängige Patientenberatung in Deutschland" sowie der Ausbau der Patientenrechte, bspw. bei Behandlungsfehlern, sein.

Bereits vor einem Jahr hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, entsprechende Modellvorhaben unabhängiger Träger finanziell zu fördern. Die nunmehr getroffene Auswahlentscheidung macht den Weg frei zur Umsetzung von über 30 innovativen Beratungsprojekten unterschiedlicher Träger. Die Verbraucher-Zentralen werden in den nächsten Monaten auf Patientenrechte spezialisierte Beratungsstellen voraussichtlich an mehr als 15 Standorten in bevölkerungsschwächeren Bundesländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen aufbauen. Das Fördervolumen dieser Projekte beläuft sich auf rund 1 Mio. DM jährlich.

Die Vielzahl alltäglicher Anfragen zu Patientenrechten bei den Verbraucher-Zentralen macht deutlich: Patienten brauchen eine starke Lobby! Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände fordert deshalb Bundesregierung und Bundestagsfraktionen auf, noch vor der nächsten Bundestagswahl ein Patientenschutzgesetz zu verabschieden, das auch einen "Zukunfts-Fonds für eine unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung in Deutschland" umfasst. Die jetzige Gesamtsumme von nur 10 Mio. DM jährlich zur Förderung der Patientenberatung reicht bei weitem nicht aus. Bereits in der Vergangenheit haben die Verbraucherverbände einen Bedarf von rund 100 Mio. DM jährlich prognostiziert, um den großen Beratungsbedarf zu decken.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/2593070 Telefax: 030/25930718

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