Pressemitteilung |

Umweltanalytik – das Warten auf einen Skandal?

(Gießen) - Umweltanalytik werde von öffentlichen Auftraggebern heute oft als einfache Routinedienstleistung eingestuft, mit der Folge, dass nach einer Auswahl von Bietern meist ausschließlich nach Preisgesichtspunkten vergeben wird. Vor dem Hintergrund der ökologischen Brisanz und der großen Tragweite, der aus den Ergebnissen zu treffenden Entscheidungen, mahnt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die öffentlichen Auftraggeber zu einer verstärkten Kontrolle der ausgeführten Leistungen.

Angebote auf Ausschreibungen in der Umweltanalytik wiesen heute nicht selten Unterschiede von mehreren 100 % auf. Meist seien es nur ein oder zwei Bieter, die sich mit ihren billigen Angebot deutlich von den übrigen Mitbewerbern abheben, beschreibt der VUP die gegenwärtige Situation bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand.

„Handelt es sich bei diesen auffälligen Laboratorien um clevere Unternehmer, die effizienter arbeiten als ihre Konkurrenten ? Wird hier versucht, durch lukrative Angebote einen neuen Kunden zu werben ? Oder spart des Labor an der Qualität, um diese Billigstpreise kalkulieren zu können“, fragt man sich in der Branche.

Nicht in jedem Fall könne aus einem Billigangebot aber gleich geschlossen werden, dass hier keine Qualität geboten wird.

Verdacht von Einsparungen zu Lasten der Qualität
Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Fachverbände belegten jedoch, dass hier sehr häufig unter den Kosten angeboten wird, die aufzubringen wären, um die erwartete Leistung normen- und qualitätsgerecht zu erbringen. Vor diesem Hintergrund verwundert es Marktkenner besonders, dass einige dieser Laboratorien seit Jahren mit dieser Firmenpolitik am Markt bestehen können.

Auffällig sei auch, dass - nach Marktstudien des VUP – der Anteil staatlicher bzw. kommunaler Aufträge bei Laboratorien, die sich mit einem anerkannten Qualitätsmanagement strengen externen Überwachungen stellen, kaum die 20 %-Marke erreiche. Andere Prüfstellen dagegen fast ausschließlich von der öffentlichen Hand lebten.

Ein Ringversuch der AQS Baden-Württemberg belegte erst kürzlich, dass von 311 Teilnehmern nur 10 % (32) bereit waren den geforderten Analyseumfang (24 Parameter) vollständig zu erbringen und dies auch richtig taten. 12 Laboratorien waren nicht einmal in der Lage, die Hälfte der geforderten Parameter richtig zu analysieren.

„Für den Kunden ist aus einem Analysebefund zunächst nicht ersichtlich, ob qualitätsgerecht nach den vorgegebenen Normen oder ob mit nicht zulässigen Billigverfahren, wie Teststäbchen oder Küvettentests oder gar ob überhaupt analysiert wurde“, bringt Sven Deeg, Hauptgeschäftsführer des VUP die Problematik auf den Punkt. Zynisch könne man eine Grundregel des Marketings pervertieren: Der Kunde und nicht das Labor schrieben die Qualität vor. Wenn der Kunde als Qualität einen Befund erwartet, der keinen lästigen Folgeaufwand nach sich zieht, scheint es egal, wie das Analyseergebnis zustande gekommen ist. Ist aus der Sicht des Auftraggebers vielleicht das ein „gutes“ Labor, das keine Überschreitungen feststellt, fragt man sich in der Branche

Kompetenznachweis, Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Qualitätskontrolle
„Die öffentliche Hand ist hier gefordert, nach den haushalts- und umweltrechtlichen Vorgaben sorgfältig vorzugehen. Andernfalls begibt man sich in die Gefahr einer Mitschuld und Mithaftung bei Folgeschäden aus fehlerhaften Analysen.“, appelliert Deeg eindringlich. Die Folgekosten für unqualifizierte Laborarbeiten seien, wie in den letzten Jahren belegt ist, immens hoch und deshalb volkswirtschaftlich nicht zu verantworten.

Daher weist der VUP jetzt erneut darauf hin: Um diese Fahrlässigkeit zu vermeiden, sind bei einer sorgfältigen Vergabe vor allem drei Punkte zu beachten: 1. der Kompetenznachweis des Dienstleisters, 2. die Wirtschaftlichkeit des Angebotes und 3. die Kontrolle der Qualität der erbrachten Leistungen.

Die gegenwärtige Praxis und Erhebungen des VUP zeigten, dass in nahezu allen öffentlichen Vergaben lediglich der Punkt 1 „Kompetenznachweis des Labors“ Beachtung findet ! Der Verband gelangte zu der erschreckenden Erkenntnis, dass kein einziger der geschilderten Fälle bekannt wurde, in dem die haushaltsrechtlich vorgegebene Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes stattfand. Die Aufträge bei denen gar eine Kontrolle der erbrachten Leistungen erfolgten, ließen sich in den letzten beiden Jahren bundesweit an einer Hand abzählen.

Sorgfältige Vergabe – aber wie ?
Unter der Voraussetzung einer fachlich fundierten Leistungsbeschreibung, sollte die Kompetenz des Labors sorgfältig überprüft werden. Dabei reiche es nicht aus, lediglich eine Akkreditierung nach EN 45.001 zu fordern, wie oft in der Praxis beobachtet. Das Labor müsse für die geforderten Parameter bzw. Verfahren eine gültige Akkreditierung besitzen. Gleiches gelte für die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen, heißt es aus dem VUP, dem rund 75 % der privatwirtschaftlichen Laboratorien in Deutschland angehören.

Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes empfiehlt sich ein Blick in die von mehreren Fachverbänden für die OFD-Hannover verfassten „Kalkulationsdaten zur Wirtschaftlichkeit von Angeboten in der Umweltanalytik“.

Wesentlich sei jedoch die Kontrolle der Qualität der erbrachten analytischen Leistungen ggf. auch der fachgerechten Probenahme, streicht der Laborverband heraus. Hier empfiehlt der VUP die Möglichkeit eines „auftragsbezogenen Audits“ im Zuge der Vergabe zu vereinbaren. Eine derartige Kontrollbegehung müsse nicht in jedem Fall erfolgen. Allein deren „Androhung“ werde bei den schwarzen Schafen der Branche dazu beitragen, dass Qualitätsvorgaben sorgfältige Beachtung finden.
Dieses Audit sollte während und / oder nach der Auftragserfüllung von fachkundigen Dritten durchgeführt werden. Dazu empfiehlt der VUP, Gutachter der anerkannten Akkreditierungsstellen (DAP, DACh) zu konsultieren.

Weist der Bericht des Auditors Mängel auf, bestünde für den Auftraggeber die Möglichkeit Nachbesserungen zu verlangen, den Auftrag zu entziehen oder sogar einen eventuellen Betrugsverdacht zu überprüfen. Auf jeden Fall ließe sich nur auf diese Weise eine Mitverantwortung des Auftraggebers an unnötigen Folge- und Haftungskosten aufgrund von Fehlanalysen weitgehend ausschließen.

Beiläufig erwähnt der Verband, dass seine Mitglieder im Jahr 2000 die Qualitätsnormen des Verbandes dahingehend ergänzt haben, dass bei ihnen jederzeit ein derartiges auftragsbezogenes Audit im Kundenauftrag durchgeführt werden kann.

Literatur
- Empfehlungen zur Vergabe und Kontrolle von Laborleistungen im Umweltbereich; VUP 1998
http://www.vup.de/LIS/Bibliothek/Dokumente/VergEmpf.pdf

- Kalkulationsdaten zur Wirtschaftlichkeit von Angeboten in der Umweltanalytik; VUP, GDCh FFCh, ALB, DVÜ, VDU / VNU 1997
http://www.vup.de/LIS/Bibliothek/Dokumente/KalkDat.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) e.V. Sven Deeg, Hauptgeschäftsführer Kerkrader Str. 9 35394 Gießen Telefon: 0641/944660 Telefax: 0641/9446622

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