Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

UMTS-Erlöse für Forschung über Gesundheitsauswirkungen verwenden

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die Bundesregierung aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes auf, aus den Erlösen der von den Mobilfunkbetreibern erworbenen UMTS-Lizenzen Mittel für weitere Forschungen über die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlungen durch Mobilfunkstationen bereitzustellen. "Wegen der zunehmenden Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger über befürchtete gesundheitsschädigende Auswirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks muss der Bund seiner Fürsorgepflicht Genüge tun und einen Teil der von ihm für die UMTS-Lizenzen eingenommenen 100 Milliarden DM für Forschungen über die Wirkungsweisen und Langzeitfolgen elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunkstationen verwenden", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,Dr. Gerd Landsberg.

Diese Forschung müsse insbesondere Antworten darauf geben, ob durch den Mobilfunk sog. athermische Effekte auf den menschlichen Körper ausgelöst werden, die z.B. zu Migräne sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen führen. Insoweit sei das bisherige Verhalten des Bundes, der zwar die eingenommenen Milliardenerlöse aus den UMTS-Versteigerungen zur Sanierung des Haushalts verwende, jedoch keine klaren Schritte zur Erforschung der Gesundheitsgefahren und auch zur Information der Bevölkerung unternehme, deutlich zu kritisieren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert weiterhin die 6 UMTS-Lizenzersteigerer angesichts von bis zu 90.000 in den Städten und Gemeinden neu zu errichtenden Sendeanlagen auf, die Kommunen rechtzeitig und umfassend vor der eigentlichen Standortwahl über die beabsichtigte Aufstellung der Stationen zu informieren. Ein derartiges Beteiligungsrecht der Gemeinden könne in der bereits im Entwurf vorliegenden Verordnung über das Nachweis-verfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) verankert werden.

"Es ist nicht tragbar, wenn die Städte und Gemeinden erst nach dem Abschluss von Verträgen mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer von der Einrichtung einer Mobilfunkstation erfahren und sich anschließend mit Bürgerprotesten konfrontiert sehen", erklärte Landsberg. Unbedingt notwendig sei daher eine frühzeitige Information der Städte und Gemeinden durch die Mobilfunkbetreiber und zwar bereits vor dem Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen der Betreiber mit den Grundeigentümern.

Die Information müsse insbesondere Aufschluss über die geplanten Standorte der Mobilfunkbasisstationen sowie die Überlassung aller für die Beurteilung der geplanten Anlage notwendigen Unterlagen beinhalten. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Städte und Gemeinden sich bei der Erteilung von Standortbescheinigungen gegenüber den Betreibern mit eigenen und womöglich besseren Vorschlägen beteiligen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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