Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Umstrittenes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft / VATM: Können Verbraucher auch künftig vom Wettbewerb profitieren?

(Berlin) - Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt morgen (24. Februar 2007) das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Die Novelle ist insbesondere wegen der Diskussion um eine Regulierungsfreistellung für „neue Märkte“ bzw. für den neuen Glasfasernetzabschnitt der Deutschen Telekom AG (DTAG) heftig umstritten.

„Auch wenn die Entscheidungsspielräume der Bundesnetzagentur nicht nur nach Ansicht der EU-Kommission durch das neue Telekommunikationsgesetz unzulässig eingeengt worden sind, vertrauen wir darauf, dass der Regulierer auch weiterhin mit aller Kraft für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen wird“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Dabei handelt es sich allerdings um eine schwierige Aufgabe. Denn Gesetzestext und Gesetzesbegründung im neuen TKG widersprechen sich in einigen wichtigen Punkten. Nicht gerade gute Voraussetzungen für Rechtssicherheit im Markt und damit für den Investitionsstandort Deutschland.“

Von zentraler Bedeutung sei weiterhin ein fairer Netzzugang für die Wettbewerber zum neuen Glasfasernetzabschnitt der DTAG, mahnt Grützner. „Zugangsbeschränkungen durch eine pauschale Freistellung des neuen Netzabschnittes von Regulierung würden zu einer Re-Monopolisierung führen, und das in einem für die gesamte deutsche Wirtschaft wichtigen Marktbereich. Die Teilnehmeranschlussleitung bleibt auch in Zeiten von Next Generation Networks und All-IP die Mutter aller Vorleistungen – egal ob sie aus Kupfer oder aus Glasfaser besteht. Wenn die Endkunden auch künftig vom Wettbewerb in Form von niedrigen Preisen und großer Angebotsvielfalt profitieren können sollen, muss die Bundesnetzagentur bei den anstehenden Regulierungsverfahren die Weichen richtig stellen.“

Bereits Ende März steht die Entscheidung des Regulierers über den umstrittenen Preis der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an, der für den Infrastrukturwettbewerb auf der so genannten letzten Meile unabdingbar und Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung am 28. Februar 2007 ist. Parallel hierzu überprüft die Bundesnetzagentur das neue Standardangebot der Deutschen Telekom im Bereich des IP-Bitstromzugangs. „Von gleicher Bedeutung für den Wettbewerb wird die Frage sein, ob und wie der Zugang zu Glasfaserabschnitten und Leerrohren im Bottleneck-Bereich reguliert wird“, führt Grützner weiter aus.

Auch die EU-Kommission sieht das neue Telekommunikationsgesetz mehr als kritisch. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland steht unmittelbar bevor. Zielsetzung des juristischen Eingreifens Brüssels sei es, dem deutschen Regulierer wieder seinen EU-rechtskonformen Spielraum zu verschaffen. So sollen neue Monopole verhindert und auch künftig verbraucherfreundliche TK-Märkte sichergestellt werden.

„Die Bundesregierung sollte die deutsche Ratspräsidentschaft nicht nur dazu nutzen, wie angekündigt für Wettbewerb auf den Energiemärkten zu sorgen“, fasst Grützner abschließend die Verbandsposition zusammen. „Gleiches sollte sie sich für den TK-Sektor vornehmen. Damit würde sie insbesondere dem Investitionsstandort Deutschland helfen, mit wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen im europäischen Vergleich zur Spitze aufzuschließen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Hauptgeschäftsstelle Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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