Umsetzung des Mobilitätsgesetzes mit Augenmaß / Bauwirtschaft fordert eine praktikable Umsetzung der Novellierung des Berliner Mobilitätsgesetzes
(Berlin) - Anlässlich der Befassung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Novellierung des Mobilitätsgesetzes erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: "Die rechtskonforme Umsetzung des Mobilitätsgesetzes würde in der Praxis in vielen Fällen scheitern oder die Einrichtung einer Baustelle verhindern." So ist dort formuliert, dass bei der Planung von Baustellen die gleichzeitige Einschränkung von öffentlichem Nahverkehr, Radwegen und Fußgängern zu vermeiden ist, indem der Wechsel der Straßenseite vermieden wird. Schreiner weiter: "Wie soll eine Verkehrsleitung praktisch erfolgen, wenn zum Beispiel in einer engen Straße mit Busverkehr eine Straßenbaustelle zur Sperrung von Fuß- und Radweg und Teilen der Fahrbahn führen würde? Auch ist es je nach Situation vor Ort denkbar, dass es sicherer für Fußgänger ist, die Seite zu wechseln, als sie über lange Strecken auf der Straße gehen zu lassen.
Außerdem sollen die Bauherren oder die bauausführenden Unternehmen verpflichtet werden, den Verkehrszeichenplan, also den Plan, wie die Baustelle abgesichert ist, an der Baustelle aushängen. "Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und praktisch schwer umsetzbar", so Schreiner. "Welchen Nutzen soll der Aushang eines Absicherungsplans für einen Passanten haben? Richtig und wichtig ist, dass die Behörden ihn kennen und genehmigen." Außerdem ist zu erwarten, dass die Pläne regelmäßig ersetzt werden müssen, weil sie entweder übermalt, zerstört oder entwendet werden. Der einzig ausschlaggebende Maßstab muss sein, möglichst zügig und gefahrlos um eine Baustelle herumgeführt zu werden.
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