Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie: "Um die Vermüllung der Umwelt zu verringern, muss der Gesetzgeber das Litteringproblem an der Wurzel packen!"
(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute in Berlin ein Rechtsgutachten zur Kostenpflicht von Herstellern für die Reinigung von Zigarettenkippen und To-Go-Verpackungen im öffentlichen Raum vorgestellt. Die EU-Kunststoffrichtlinie, die bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sieht vor, dass sich Hersteller künftig an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen müssen.
Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: "Wir brauchen dringend neue Wege aus der Wegwerfgesellschaft! Mit der Kunststoffrichtlinie hat die EU allen Mitgliedstaaten ein sehr gutes Instrument an die Hand gegeben, Littering -also dem unachtsamen Wegwerfen von Abfällen - zu bekämpfen und Einwegprodukte aus Kunststoff wirksam zurückzudrängen. Die Einführung der Herstellerverantwortung ist ein Paradigmenwechsel, der dazu beitragen kann, Abfälle zu vermeiden und die Kosten für die Reinigung gerechter zu verteilen. Es ist wichtig, dass die kommunalen Reinigungsbetriebe bei ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge finanziell unterstützt werden: Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für Abfallvermeidung sind zentrale Beiträge für nachhaltige Städte und Gemeinden. Nun kommt es darauf an, ob die Mitgliedstaaten dieses Instrument im Sinne von Verbrauchern und Umwelt auch richtig nutzen."
Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen, hat im Auftrag des VKU ein Gutachten zur Kostenpflicht der Hersteller nach der EU-Kunststoffrichtlinie vorgelegt. Das Gutachten lässt keinen Zweifel daran, dass die Hersteller für die Reinigung von Einwegprodukten auf unseren Straßen finanziell aufkommen müssen. Sie müssten nach dem Verursacherprinzip für die Kosten zur Verantwortung gezogen werden, die durch die Verschmutzung der Umwelt durch ihre Produkte entstehen. Zudem sei die Zielsetzung der Richtlinie klar: Der Union gehe es darum, Abfälle - speziell in Meeren und Gewässern - zu vermeiden und deswegen an der Verursachungsquelle anzusetzen. Folgerichtig müssten die nationalen Gesetzgeber wirksame Anreize für umweltgerechtes Verhalten setzen.
Hasenkamp: "Um eine ökologische Lenkungswirkung zu erreichen, muss der Gesetzgeber bereit sein, über eine enge 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinauszugehen. Konkret heißt das: Die Verbraucherpreise von Einwegverpackungen sollten so erhöht werden, dass Hersteller und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen. Diese finanziellen Mittel können etwa für Aufklärungskampagnen oder andere Umweltprojekte verwendet werden. Außerdem sollten alle häufig verwendeten Einweg-Produkte, die auf unseren Straßen landen, adressiert werden - nicht nur die aus Plastik. Sonst kommt es am Ende zu Verlagerungseffekten und die kommunalen Betriebe entsorgen im Ergebnis Millionen To-Go-Becher aus Pappe anstatt aus Plastik. Das kann nicht gewollt sein."
Das Gutachten von Prof. Dr. Frenz hat insbesondere die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Kunststoffrichtlinie ausgelotet und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine effektive Umsetzung der Richtlinienziele geboten sei, wozu auch die Entwicklung umweltverträglicherer (Mehrweg-)Produkte gehöre.
Hasenkamp: "Die Bundesregierung sollte die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie dafür nutzen, dass Litteringproblem grundsätzlich anzugehen. Andernfalls werden wir immer mehr Insellösungen wie in Tübingen sehen. Dort führt die Stadt ab kommendem Jahr eine Verpackungssteuer ein - 50 Cent soll der Einweggetränkebehälter dann mehr kosten. So richtig die Zielsetzung ist und so verständlich die Motive der Kommunalpolitiker sind: Es steht zu befürchten, dass solche - gut gemeinten - Einzelmaßnahmen in der Summe zu einem Flickenteppich führen und bei den Verbrauchern eher Verwirrung stiften, als das Problem an der Wurzel zu packen. Außerdem sind kommunale Verpackungssteuern nach wie vor mit erheblichen Rechtsrisiken belastet, wie Prof. Dr. Frenz herausgearbeitet hat. Unter anderem deswegen, weil die gleichen Produkte künftig finanziell doppelt belastet würden. Wir sollten daher die EU-Kunststoffrichtlinie so umsetzen, dass die Vermüllung der Umwelt wirksam zurückgedrängt wird und die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe substanzielle Beträge zum weiteren Ausbau ihrer Reinigungsleistungen erhalten. Damit würden dann auch kommunale Verpackungssteuern entbehrlich werden."
Hintergrund zur EU-Kunststoffrichtlinie:
Um in Europa für einen nachhaltigeren Umgang mit Plastik zu sorgen, hat die EU im Mai 2019 die Kunststoffrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht neben Verboten von Strohhalmen und Wattestäbchen aus Plastik u.a. vor, dass sich Hersteller bestimmter Plastik-Einweg-Produkte wie To-Go-Verpackungen und Filterzigaretten finanziell an folgenden Leistungen beteiligen müssen: an der Entsorgung und Reinigung ihrer Produkte im öffentlichen Raum sowie an Sensibilisierungsmaßnahmen für Abfallvermeidung und gegen Littering. Bisher werden diese Leistungen ausschließlich über Gebühren oder die kommunalen Haushalte finanziert.
Das Gutachten von Prof. Dr. Walter Frenz finden Sie hier: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020-pressemitteilungen/umsetzung-der-eu-kunststoffrichtlinie-um-die-vermuellung-der-umwelt-zu-verringern-muss-der-gesetzgeber-das-litteringproblem-an-der-wurzel-packen/
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
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