Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Umsatzsteuerrecht vereinfachen und modernisieren

(Berlin) - Infolge der Veränderungen seit Einführung des geltenden Umsatzsteuerrechts vor fast 35 Jahren besteht heute ein wirtschaftlicher Druck, über eine gemeinschaftsweite Aussetzung der Umsatzsteuer auf den Vorstufen nachzudenken. Moderne elektronische Dialog-, Aufzeichnungs- und Kontrollinstrumente bieten heute auch andere technische Voraussetzungen. Dies haben BGA und weiterer führende Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Änderung des Umsatzsteuerrechts zum Ausdruck gebracht.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei allerdings, wie das steuerliche Risiko des leistenden Unternehmers bei einer Nichterhebung der Steuer auf den Vorstufen minimiert und die Steuerabführung an der Schnittstelle zum Endverbraucher gleichwohl gewährleistet werden kann. Die Spitzenverbände halten es für zwingend notwendig, einen solchen Einschnitt in die Umsatzsteuerpraxis vor einer Entscheidung gründlich zu prüfen und probeweise zu analysieren.

Umsatzsteuerbetrug wirksam eindämmen

Die Überlegungen sind auch nach Auffassung der Wirtschaftsverbände geeignet, Umsatzsteuerbetrug wirksam einzudämmen. Allerdings haben die Spitzenverbände nochmals deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Anwendung des bestehenden Rechts noch nicht ausgeschöpft sind. So bedarf es eines effektiveren Steuerermittlungsverfahrens der Finanzbehörden und einer Verbesserung der Kommunikation zwischen den Finanzbehörden der Bundesländer sowie zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Reformbedarf besteht nicht nur wegen der Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuer, sondern auch komplizierte Regelungen, zum Beispiel zur Bestimmung des Leistungsortes, könnten durch eine Aussetzung der Umsatzsteuer auf den Vorstufen ersatzlos entfallen. Vor allem hätten Unternehmen Liquiditätsvorteile durch die nicht länger anfallende Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer bislang geltende machen müssen. Entscheidende Voraussetzung, diese Vorteile zu erhalten, ist jedoch, dass von einer gleichrangigen Einbeziehung von Lieferungen und Dienstleistungen ausgegangen wird. Auch muss bei einer Steueraussetzung für die Wirtschaft ein gesetzlich normierter Vertrauensschutz gewährt werden, um Sicherheit für die Unternehmen zu schaffen.

Meldesystem

Zur Gewährleistung der Allphasigkeit des Umsatzsteuersystems bei einer Aussetzung der Steuererhebung auf den Vorstufen soll ein Meldesystem aller Ausgangs- und Eingangsumsätze mit Angabe der jeweiligen Abnehmer bzw. leistenden Unternehmer errichtet werden. Nach Auffassung der Spitzenverbände gilt es, den dadurch entstehenden Aufwand zu ermitteln. Dieser kann nur getragen werden, wenn der zusätzliche Aufwand durch Einsparungen bei Beratungsbedarf, Reduzierung des steuerlichen Risikos und Abbau unnötiger administrativer Belastungen, z. B. bei Rechnungsanforderungen und belegmäßiger Nachweisführung, kompensiert wird.

Die Vor- und Nachteile müssen nach Auffassung des BGA in den weiteren Beratungen sorgsam abgewogen werden. Insofern wäre es gegenwärtig verfrüht, eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Der BGA unterstützt daher nachdrücklich die Bereitschaft, konstruktiv an Planspielen zur Fortentwicklung der Reformüberlegungen mitzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

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