Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Umsatzsteuerpflicht der Deutschen Post offenbar keine Steuerrechtsfrage

(Hamburg) - Soweit ist die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht der Deutschen Post (DPAG) bereits verkommen: Die Frage, ob Postzustellaufträge mit Zustellurkunden (sog. Gerichtspost)) durch die Deutsche Post umsatzsteuerpflichtig sind, wird nicht von der zuständigen Finanzbehörde nach Steuerrecht entschieden, sondern nach politischem Willen eingestuft und zwischen Bundes- und Landesministerien vertraulich abgestimmt. Diese Verschiebung vom Recht zur Politik bedeutet, dass der Deutschen Post - politisch gewollt - ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt und den Wettbewerbern Schaden zugefügt wird.

Der BdKEP hat eine als Beschwerde titulierte Eingabe durch RA Axel G. Günther bei der Oberfinanzdirektion Rheinland (zuständig für die Deutsche Post AG) und beim nordrheinwestfälischen Finanzministerium eingereicht, mit der Klarstellung verlangt wird, dass die Umsätze der DPAG bei der Beförderung und Erledigung von Postzustellungsaufträgen nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Nach Ansicht des BdKEP gehören Postzustellungsaufträge ausdrücklich nicht zum Universaldienst und sind damit nicht umsatzsteuerbefreit. Nach dem Umsatzsteuergesetz sind nur die Umsätze von der Umsatzbesteuerung befreit, die unmittelbar dem "Postwesen" dienen. Der Begriff des Postwesens ist so verstehen, dass nur die im Grundgesetz geforderte Versorgung mit postalischen Grunddienstleistungen (Universaldienst) von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat jetzt klargestellt, dass sie nicht mehr zuständig sei, da die Entscheidungsfrage zur Umsatzsteuerpflicht der Deutschen Post an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben wurde. Dieses wiederum hat mitgeteilt, dass es nicht ohne Rücksprache beim Bund entscheiden wird. Zu entscheiden ist allerdings "nur" eine Steuerrechtsfrage und keine politische Fragestellung einer z.B. Umsatzsteuergesetzänderung.

Die Beschwerde des BdKEP stellt sich als derartig brisant dar, dass sie inzwischen vom Bundesfinanzministerium offenbar politisch und nicht rechtlich behandelt wird. Somit ist erst im Laufe des Jahres 2007 mit einer Entscheidung zu rechnen und nicht mehr vor Weihnachten. Der Vorwurf, den der BdKEP hier an die Politik erhebt, ist, dass der Eilbedürftigkeit, die sich aus der Marktirritation und Wettbewerbsverzerrung ergibt durch die erstaunliche hohe Preissenkung der Deutschen Post von 60 Prozent, politisch keine Rechnung getragen wird.

Der Wettbewerb könnte seine gewonnene Marktposition von mehr als einem Drittel halten, wenn der Preis der Postzustellungsaufträge der deutschen Post von 3,45 EUR tatsächlich ein Netto-Preis ist, wie ihn die Bundesnetzagentur genehmigt hat und hierauf 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig wird. Durch die Verschleppung der Entscheidung wird der Wettbewerb Schaden nehmen und Umsätze verlieren, sei es aufgrund geringerer Auftragszahlen, sei es durch Preissenkung. Schadenersatzansprüche und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen werden zu prüfen sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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