Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)

Umsatzsteuerbefreiung der Postdienste ist gesetzmäßig

(Bonn) – Anlässlich der Beratungen des Rechnungsprüfungausschusses des Bundestages zur Umsatzsteuerbefreiung von Postdienstleistungen am 17. Mai forderte der Bundesverband Deutscher Postdienstleister die Abgeordneten auf, die bestehenden Regelungen nicht im nationalen Alleingang ändern zu wollen. „Die EU-Umsatzsteuerreglung erlaubt den Mitgliedstaaten, die Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Wer einseitig Umsatzsteuer erhebt, belastet den Universaldienstleister und die Verbraucher zugleich“, erklärte Wolfhard Bender, Vorsitzender des BvDP.

Eine vom BvDP in Auftrag gegebene Studie zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen in Europa zeigt, dass die deutsche Regelung für die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen der gängigen Praxis in den meisten EU-Mitgliedstaaten entspricht. Seit 1977 gilt die EU-Umsatzsteuerrichtlinie. Die Richtlinie definiert, dass „die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen“ umsatzsteuerbefreit sind, wobei die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie jeweils durch nationales Recht stattfindet. Die Leistungen der Post-Universaldienstanbieter sind in der EU mit Ausnahme von Schweden und Finnland von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für die reservierten Dienste wie für die Universaldienste im Wettbewerb.

Auch das deutsche Umsatzsteuergesetz regelt dies klar. In der Bundesrepublik Deutschland wurde auf „unmittelbar dem Postwesen dienende Leistungen der Deutschen Post AG“ nie Umsatzsteuer erhoben. In Deutschland betrifft dies im Briefbereich neben den Produkten der Exklusivlizenz auch die im Wettbewerb stehenden Universaldienstleistungen der Deutschen Post AG. Schalterpakete, die über das Filialnetz der Deutschen Post AG eingeliefert werden, sind Teil des Universaldienstes und damit ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

Die Studie untersucht insgesamt die Praxis der Umsatzsteuerregelung für Postdienstleistungen in den Ländern der Europäischen Union sowie in Tschechien, Ungarn, Polen, Neuseeland, Kanada und den USA. Es wurde die Praxis der Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen in Gesprächen mit Vertretern der obersten Fiskalbehörden, der Regulierungsbehörden sowie der nationalen Universaldienstleister überprüft und in die Zusammenfassungen integriert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP) Adenauerallee 87 53113 Bonn Telefon: 0228/9143640 Telefax: 0228/9143660

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