Umsatzsteuer / Internationale Neuerungen weitgehend unbekannt
(Bonn) - Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind weiter auf dem Vormarsch. Im Zuge dessen ergeben sich einschneidende Konsequenzen für die Finanzbuchhaltung deutscher Unternehmen. Bis zum 1. Januar 2010 ist die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie in das innerstaatliche Umsatzsteuer-Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen. "Noch bleiben die umsatzsteuerlichen Auswirkungen weitgehend unbemerkt", mahnt Hans Jürgen Bathe vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Die breite Wirtschaft ist gut beraten, frühzeitig den Handlungsbedarf zu erkennen und die erforderlichen Schritte zu ergreifen.
Einen Kernpunkt bildet der Ort der Dienstleistung, der ab 2010 in vielen Fällen neu bestimmt wird. Für Umsätze zwischen Firmen ist meistens nicht mehr das Ursprungsland- sondern das Bestimmungslandprinzip maßgeblich. Werden gewerbliche Dienstleistungen durch einen Unternehmer in einem fremden Mitgliedstaat ausgeführt, wird der Auftraggeber zum Steuerschuldner. Die Verpflichtung zur Abgabe von zusammenfassenden Meldungen besteht zukünftig nicht nur für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Auch die Erstattung von Vorsteuern, die ein Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, unterliegt neuen Regeln. Ab 2010 ist der Antrag auf Vorsteuervergütung in dem Staat zu stellen, in dem der erstattungsberechtigte Unternehmer ansässig ist. Die zuständige Stelle - in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern - prüft den Antrag und leitet ihn dann innerhalb bestimmter Fristen an den Erstattungsstaat zur Bearbeitung weiter. Die Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen.
Für Bilanzbuchhalter und Controller ergibt sich ein verändertes Arbeitsfeld. Als führende Interessenvertretung setzt sich der BVBC aktiv mit der Umsetzung der Richtlinie auseinander und engagiert sich in allen zentralen Fragen. Der BVBC empfiehlt:
- Unternehmen sollten sich jetzt über die in Kraft tretende Mehrwertsteuerrichtlinie umfassend informieren.
- Mitarbeiter des Rechnungswesens sind gezielt zu schulen.
- Buchführung, Datenverarbeitung und Rechnungen sind rechtzeitig auf die neuen Regelungen umzustellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)
Pressestelle
Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn
Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314
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