"Umlagefähigkeit 2.0": Hebel für die Digitalisierung in Bewegung setzen / Betriebskostenverordnung modernisieren, Glasfaserausbau beschleunigen
(Bonn/Berlin) - Noch für dieses Jahr ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze und Verordnungen geplant. Ein Thema, welches bereits vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs für Diskussionsstoff sorgt, ist die Umlagefähigkeit des Breitband-Anschlusses über die Miet-Nebenkosten. Die Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sehen eine Änderung der Betriebskostenverordnung und eine Streichung der Umlagefähigkeit im Rahmen der Gesetzesänderung vor. Aus Sicht des BREKO wird mit der ersatzlosen Streichung ein wichtiges Instrument verschenkt, um Kräfte für die Digitalisierung zu bündeln. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) macht sich daher für eine Modernisierung der Regelung zur Umlagefähigkeit stark, die große Chancen für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus bietet.
Der kürzlich im Rahmen der BREKO Marktanalyse20 kommunizierte Anstieg der Glasfaserquote auf 13,5 Prozent ist ein positives Signal für den Glasfaserausbau. Der Wert zeigt aber auch, dass weitere Anstrengungen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die politischen Ziele, die Deutschland sich für die Versorgung mit moderner Glasfaserinfrastruktur bis in die Gebäude gesteckt hat, zu erreichen. Damit der digitale Wandel der deutschen Wirtschaft gelingt, damit Bürgerinnen und Bürger vernetzt arbeiten und leben können, müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um beim Ausbau der digitalen Infrastruktur voran zu kommen. Einer dieser Hebel kann aus Sicht des BREKO - eine sinnvolle Ausgestaltung vorausgesetzt - die Umlagefähigkeit der TV-Nebenkosten werden.
"In der Umlagefähigkeit steckt großes Potenzial, um dem Glasfaserausbau auch in den Städten, wo wir typischerweise eine Mehrfamilienhaus-Bebauung haben, einen Motivationsschub zu geben. Mit einer zukunftsgerichteten Ausgestaltung ist die Umlagefähigkeit kein Relikt der Vergangenheit, sondern kann zum Motor für den Glasfaserausbau und damit für die Digitalisierung werden” erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Kurz gesagt: Wir brauchen eine 'Umlagefähigkeit 2.0'. Die anstehende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bietet die Chance, die Weichen richtig zu stellen und die Regelung zur Umlagefähigkeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter aber auch der Wohnungseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften weiterzuentwickeln."
So kann eine modernisierte "Umlagefähigkeit 2.0" aus Sicht des BREKO aussehen:
- Die Möglichkeit der Abrechnung der Kosten des Breitbandanschlusses über die Betriebskosten wird zukünftig an neue Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen gekoppelt. Die Unternehmen, die Gebäude, insbesondere Mehrfamilienhäuser, mit echten Glasfaseranschlüssen anbinden, können die Kosten für diesen Anschluss weiterhin über die Betriebskosten abrechnen.
- Dabei soll die Umlage nicht "unendlich" vereinbart werden können, sondern für einen Zeitraum, der dem Wert der Investitionen in die neue Glasfaserinfrastruktur hinreichend Rechnung trägt.
- Um darüber hinaus Anreize für Kooperationen und eine möglichst große Angebotsvielfalt zu schaffen, sollten Unternehmen, die über die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open-Access) anderen Anbietern den Zugang zu den Kunden auf ihrem Netz ermöglichen, länger von der Möglichkeit der Umlagefähigkeit profitieren können.
Die vorgeschlagene Anpassung der Betriebskostenverordnung würde zu einer Win-Win-Situation für Mieterinnen und Mieter, Gebäude- und Wohnungseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und zukunftsorientierte Netzbetreiber führen:
Durch die "Umlagefähigkeit 2.0" könnten Mieterinnen und Mieter einen zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaseranschluss zu einem attraktiven Preis erhalten. Dieser läge deutlich unter den Kosten, die im Falle eines Wegfalls des Sammelinkasso bei der Buchung von Einzelanschlüssen entstehen würden. Zudem stünde den Mieterinnen und Mietern durch die Öffnung der Netze ein sehr viel umfassenderes Diensteangebot zur Verfügung. Die Kabelnetzbetreiber bieten heute zumeist nur eigene, beziehungsweise ausgewählte TV-Dienste an und transportieren beispielsweise TV-Angebote Dritter oft nicht. Bei dem vom BREKO präferierten Open Access-Konzept könnten die Mieterinnen und Mieter dagegen aus einem umfassenden Angebot einer Vielzahl von Anbietern auswählen. Dies würde insgesamt zu deutlich mehr Wettbewerb auf dem Anbietermarkt führen, weil nicht nur ein TV-Produkt eines Kabelnetzbetreibers, sondern auch die Angebote anderer TV-Diensteanbieter zur Auswahl stünden.
Für Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften, die ihre Immobilien durch eine leistungs- und zukunftsfähige Infrastruktur fit für die Zukunft und damit für private und gewerbliche Mieter attraktiv machen wollen, führt an Glasfaser kein Weg vorbei. Für sie ergäbe sich eine deutliche Wertsteigerung der Immobilien. Eigene Anstrengungen für die Modernisierung der Gebäude würden dadurch obsolet.
Für Netzbetreiber und Investoren hätte eine sinnvoll ausgestaltete Möglichkeit der Umlagefähigkeit einen positiven Effekt auf die Kalkulierbarkeit der oft unsicheren Einnahmenseite im "Business-Case Glasfaserausbau." Dies kann Investitionsentscheidungen zum Glasfaserausbau positiv beeinflussen und diesen damit beschleunigen.
"Die Umlagefähigkeit ist ein Instrument, über das man - bei richtiger Ausgestaltung - effektive Anreize für Glasfaserinvestitionen setzen kann, ohne dass es für die Mieterinnen und Mieter teurer wird. Im Gegenteil: Sie profitieren von hochwertigeren Anschlüssen und mehr Vielfalt. Der Gesetzgeber sollte dieses Instrument daher nicht einfach aus der Hand geben, sondern zeitgemäß weiterentwickeln" fasst Albers zusammen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
Annika Sasse-Röth, Pressesprecherin
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