Ulla Schmidts Reformpläne: Dolchstoß für die ambulante Medizin?
(Köln) – Zu den Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Honorierungssysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung anzugleichen, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Maximilian Zollner: „Wir würden eine Angleichung der Arzthonorare begrüßen. Für eine neue Gebührenordnung für Kassenpatienten muss die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Maßstab sein. Das Behandlungsgeschehen bei Privatpatienten ist das, was medizinisch wünschenswert und machbar ist. Das sollte auch für gesetzlich Krankenversicherte wieder möglich werden, um die anhaltende und fortschreitende stille Rationierung zu stoppen. Eine Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte muss im Umfang der Leistungen und in der Vergütung nach oben angeglichen werden. Wenn Frau Schmidt jedoch die Vergütung für privat Versicherte nach unten nivellieren will, wäre dies ein Dolchstoß für die ambulante Medizin. Privat -Versicherte subventionieren laut einer Studie des WIP-Instituts das deutsche Gesundheitswesen mit 8,5 Milliarden Euro jährlich, darunter die ärztliche Versorgung mit 3,6 Milliarden Euro. Werden diese Mittel entzogen, ist ein massenhaftes Praxissterben die Folge.
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