Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Ulla Schmidt schafft Klarheit: Gesundheitsreform entlastet Pflegebedürftige

(Hannover) - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat es noch einmal klargestellt: Ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe ab Klasse II werden durch die heute im Bundesrat verabschiedete Gesundheitsreform der Krankenversicherung zugeordnet und sind von der Krankenkasse zu zahlen. "Damit wird ein jahrelanger Streit zu Lasten der Pflegebedürftigen beendet. Pflegebedürftige werden entlastet, denn bisher mussten sie die Kosten häufig selber tragen" und die Anbieter von Pflegeleistungen erhalten Rechtssicherheit so Bundessozialministerin Ulla Schmidt. Die Kostenübernahme war seit einem Urteil des Bundessozialgerichts strittig.

Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt: "Pflegebedürftige, die Kompressionsstrümpfe benötigen, sind die Gewinner. Zusätzliche Belastungen von bis zu 300 Euro im Monat bleiben den zumeist chronisch Kranken erspart. Wir begrüßen dieses gemeinsame sozialpolitische Signal von Bundesregierung und Opposition. Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen müssen von der Krankenkasse - und nicht der Pflegekasse - getragen werden.".

Das Bayerische Staatsministerium hat die Krankenkassen in Bayern bereits aufgefordert, alle krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen eindeutig der Leistungspflicht der Krankenversicherung zuzuordnen. Trotzdem versuchen einige Krankenkassen weiterhin Pflegebedürftige von diesen Leistungen der Krankenkassen auszugrenzen. So wird zum Beispiel nicht nur durch die BKK Berlin die Medikamentengabe abgelehnt. Die Patienten sollen diese selbst zahlen bzw. die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Da die Sachleistungsbeträge in der Pflegeversicherung gedeckelt sind, würde dieses für die Patienten erhebliche Mehrkosten bedeuten. Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegeversicherung nur einen Zuschuss, der aber i.d.R. nicht ausreicht, um die tatsächlichen Pflegeleistungen zu finanzieren.

"Vor diesem Hintergrund appelliert der bpa an die Ministerin, weiterhin auch im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungsverschiebungen der Krankenkassen ein für alle Mal ein Ende zu setzen", so Bernd Tews vom bpa.

In einer Frage zur Auslegung der heute beschlossenen Reform der Krankenversicherung hat der Staatssekretär Schröder ebenfalls Position bezogen. Bei den Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege wie für Heilmittel sind 10 Prozent der Kosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung (Rezept) zu zahlen. Der Staatssekretär stellt hierzu eindeutig fest, dass die 10 Euro Verordnungsgebühr alle auf einer Verordnung enthaltenen Leistungen umfasst. "Die Gebühr ist nicht pro Leistung, sondern pro Verordnung zu entrichten. Wir begrüßen, dass Staatssekretär Schröder dieses nochmals klargestellt hat", so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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