UFOP und BDOel appellieren an den Bundestag zur Änderung des "Biokraftstoffförderungsgesetzes"
(Berlin) - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) und der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen e.V. (BDOel) appellieren mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen in den aktuell laufenden Beratungen so anzupassen, dass auch in Zukunft die Reinkraftstoffvermarktung von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff eine Perspektive hat.
In ihrer Stellungnahme bekräftigen die Verbände die akute existentielle Bedrohung insbesondere kleinerer und mittlerer Anlagen zur Herstellung von Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff, die praktisch keine Möglichkeit haben den Beimischungsmarkt zu beliefern. UFOP und BDOel fordern daher als Beitrag zur Existenzsicherung die Einführung eine Sockelmenge in Höhe von max. 10.000 Kubikmeter ausschließlich für bestehende Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffhersteller. Für diese je Betrieb limitierte Menge soll die Steuerentlastung auf dem Niveau für 2008 festgeschrieben werden. Beide Verbände weisen darauf, dass das Vermarktungsjahr 2008 bestätigt, dass selbst unter den hohen Dieselpreisen nur zeitweise die Reinkraftstoffvermarktung möglich war. In der gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände zur Sicherstellung eines Mindestabsatzes, dass die Gesamtquote für Biokraftstoffe gemäß dem jetzt geltendem Gesetz unverändert fortgeführt werden muss. UFOP und BDOel befürchten zudem, dass die im Entwurf ab 21015 vorgesehene Umstellung auf eine Treibhausgasverminderungsquote mit einem bisher nicht annähernd abschätzbaren Bürokratieaufwand und Anlastungsrisiko verbunden sein wird.
Beide Verbände sprechen sich dafür aus, dass Biodiesel und Pflanzenöl insbesondere in umweltsensiblen Bereichen eingesetzt werden müssen. Deshalb muss die Steuerbefreiung ebenso für die staatlichen Forstbetriebe wie auch für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Als Beitrag zur Endbürokratisierung und zur Verbesserung der Liquidität in den Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben schlagen UFOP und BDOel analog zur Verwendung von pflanzlichen Ölen in Blockheizkraftwerken vor, den unversteuerten Bezug von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff zu ermöglichen. Das bürokratische Steuererstattungsverfahren entfalle somit.
Unter Hinweis auf das wirtschaftlich sehr angeschlagene Transportgewerbe, fordern UFOP und BDOel die Senkung der Mautgebühr für Transportunternehmen, deren Fahrzeuge mit Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff betrieben werden. Mit diesem Anwendungsanreiz leistete das Transportgewerbe zugleich einen konkret messbaren Beitrag zum Klimaschutz.
UFOP und BDOel begründen ihre Forderungen zur Änderung des Gesetzesentwurfes mit der akuten Existenzgefährdung dieser jungen Branche, die jetzt ebenfalls im Rahmen des Konjunkturpaketes angemessen berücksichtigt werden muss. Den drängenden Anpassungsbedarf bestätige bereits der im Herbst 2008 dem Bundestag vorgelegte Zwischenbericht der Bundesregierung zur Überkompensationsprüfung. Der Bericht habe eine Unterkompensation von bis zu 23 Cent je Liter für Kleinanlagen ausgewiesen!
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