Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern / BÄK: Leitlinien-Entwurf ist unzureichend

(Berlin) - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat deutliche Kritik an den von Bund und Ländern erstellten Leitlinien-Entwurf zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geübt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage dieser Leitlinien eine Überprüfung von Heilpaktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr erfolgen soll. Völlig verkannt werde die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens, das für eine gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist. Die Leitlinien stellten "eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar", so die BÄK in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Leitlinien-Entwurf.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte gemeinsam mit den Ländern die Leitlinien mit der Zielsetzung weiterentwickelt, die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit zu vereinheitlichen und den Schutz der Patienten zu stärken.

Nach Auffassung der Bundesärztekammer kann dies jedoch nur durch eine deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs von Heilpraktikern gelingen. Konkret sieht die Bundesärztekammer insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen als zwingend notwendig an.

Die Stellungnahme der Bundesärztekammer im Internet:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Heilpraktiker.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388

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