Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen

Übernachtungssteuern in Niedersachsen / DEHOGA fordert deren Unzulässigkeit

(Hannover) - Im Lichte der weiterhin dramatisch steigenden Kosten für Lebensmittel, Personal und insbesondere Energie nehmen die Sorgen von Unternehmern und Beschäftigten des Gastgewerbes wieder zu. Es wachsen die Befürchtungen, dass es noch lange dauern wird, zum einen die Vorkrisenumsätze zu überflügeln, zum anderen eine auskömmliche Rentabilität zu erlangen, die der Vorkrisensituation entspricht.

In dieser Phase geschäftlicher Unsicherheit seitens der Kommunen mit kommunalen Übernachtungssteuern konfrontiert zu werden, ist aus Sicht des Gastgewerbes aberwitzig. Zumal der Tourismussektor im Land Niedersachsen ein auszubauender Wirtschaftszweig ist.

Der DEHOGA Niedersachsen glaube der Landesregierung ihre Beteuerung im Koalitionsvertrag, Tourismus in Niedersachsen zu stärken und zu einer Leitökonomie ausbauen zu wollen, unterstrich Schröder. "Der Tourismus in Niedersachsen ist schon immer ein Jobmotor mit besonderer Bedeutung gewesen. Geschätzte mehr als 250.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im und mit dem Tourismus in Niedersachsen. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei mit jetzt wieder rund 180.000 Beschäftigten das Rückgrat des Tourismus. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze in allen Regionen Niedersachsens, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längst zurückgezogen haben", so Schröder.

Der DEHOGA Niedersachsen könne deshalb nicht verstehen, dass die Landesregierung hinnehme, dass das erklärte Ziel der Stärkung des Tourismus auf kommunaler Ebene durch die Einführung von Übernachtungssteuern konterkariert werde.

Aus Sicht der Branche sei es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen. Im Gegenteil sei jetzt die Sicherheit der Branche gegen weitere Einführungen von Belastungen gefragt.

"Die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen durch die Kommunen im Kommunalabgabengesetz muss deshalb seitens der Landesregierung für unzulässig erklärt werden", unterstreicht Schröder abschließend nochmals.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer Yorckstr. 3, 30161 Hannover Telefon: (0511) 33706-0, Fax: (0511) 33706-29

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