Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Übergangsregelung schafft Rechtssicherheit für selbstständige Honorardozenten

(Berlin) - Anlässlich der Veröffentlichung der Übergangsregelung zur Selbstständigkeit von Honorardozentinnen und -dozenten im Bundesgesetzblatt am 28. Februar 2025 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist ein großer handwerkspolitischer Erfolg, dass die Übergangsregelung zum Vertrauensschutz für selbstständige Dozentinnen und Dozenten noch in der aktuellen politischen Lage beschlossen wurde. Das stellt sicher, dass Honorardozentinnen und -dozenten im Handwerk nicht rückwirkend sozialversicherungspflichtig werden. Auf diese Weise konnten erhebliche finanzielle Belastungen für die handwerklichen Bildungsträger erst einmal abgewendet werden, was deren wirtschaftliche Stabilität sichert. Damit bleibt die Qualifizierung im Handwerk gewährleistet.

Nun gilt es, die gewonnene Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung Ende 2026 zu nutzen, um eine dauerhafte, rechtssichere Lösung zu entwickeln. Die Politik muss bis Ende 2026 eine tragfähige Regelung schaffen, die die selbstständige Tätigkeit von Dozentinnen und Dozenten dauerhaft ermöglicht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks wird sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung unverzichtbare Tätigkeit von selbstständigen Dozentinnen und Dozenten an den Bildungseinrichtungen des Handwerks erhalten bleibt und auch über 2026 hinaus möglich ist.“

Hintergrundinformationen:
Die Übergangsregelung zum Vertrauensschutz für selbstständige Dozentinnen und Dozenten wurde nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Damit sind rückwirkend für den Zeitraum ab dem „Herrenberg-Urteil“ und für einen Übergangszeitraum bis Ende 2026 alle Honorardozentinnen und -dozenten, für die nach den Herrenberg-Kriterien Sozialversicherungspflicht bestehen würde, von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0

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