Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Übereiltes Stammzellengesetz gefährdet Menschenwürde

(Köln) - Zur abschließenden Beratung des Stammzellengesetzes im Deutschen Bundestag am 25. April erklären die Vorsitzenden des Ärzteverbandes Marburger Bund, Dr. Frank Ulrich Montgomery und Rudolf Henke:

Die Politik läuft Gefahr, mit falschen Änderungsversuchen am Stammzellengesetz die Kontrolle über die Embryonenverforschung zu verlieren und in ein bioethisches Horrorszenario des Embryonenverbrauchs abzugleiten. Wenn das zur Abstimmung stehende Gesetz von den eindeutigen Vorgaben zur begrenzten Einfuhr embryonaler Stammzellen und deren Forschung abweicht, darf es nicht verabschiedet werden und muss in gebotener Sachlichkeit neu formuliert werden. Wahltaktischer Übermut und Voreiligkeit sind bei diesem sensiblen Thema fehl am Platze.

Das notwendige Gesetz muss alle stringenten Auflagen des Bundestagsbeschlusses vom 30. Januar 2002 erfüllen, damit aus der medizinischen Stammzellenforschung keine tabulose Wirtschaftsforschung wird, bei der Embryonen als menschliches Ersatzteillager herangezüchtet und ausgeschlachtet werden. Folglich darf es außer der legitimierten embryonalen Stammzelleneinfuhr und –forschung keinen weiteren Verbrauch von Embryonen geben. Forschen darf man nur an bestehenden Stammzell-Linien, wenn zudem alternative Möglichkeiten weniger Erfolg versprechen. All dies soll von einer staatlichen Kontrollinstanz überwacht werden.

Um einen möglichst raschen Ausstieg aus dem ethisch unvertretbaren Embryonenverbrauch zu erreichen, ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Forschung an Stammzellen Erwachsener massiv voranzutreiben. Diese moralisch „sauberen“ adulten Stammzellen zeichnen sich oftmals durch gleichwertige Entwicklungspotenziale aus, wie embryonale Stammzellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6 50668 Köln Telefon: 0221/9731680 Telefax: 0221/9731678

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