Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Über sinnvolle Lösungen verhandeln statt über unsinnige Streiks diskutieren / DJV und ver.di sollen an Verhandlungstisch zurückkehren

(Berlin) - Die Zeitungsverleger haben die Journalistengewerkschaften aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um zügig einen neuen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrag abzuschließen. Statt über unsinnige Streiks zu diskutieren, sollte über sinnvolle Lösungen nachgedacht werden, erklärte der Verhandlungsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Werner Hundhausen, am 29. Januar in Bonn. An dieser Auffassung ändere auch das Ergebnis der Urabstimmung nichts, die ohnehin nur in ausgewählten Verlagen durchgeführt worden sei. "Die Diskussionen über Urabstimmung oder Streik bringen keine Stellenanzeige und kein einziges Immobilien- oder Kfz-Inserat zurück", sagte Hundhausen. Sie änderten nichts an der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Zeitungsunternehmen, die Ausgangsbasis für die Tarifforderungen sei.

Die Forderungen der Zeitungsverleger konzentrieren sich auf eine Begrenzung beim Urlaubsgeld (künftig 75 Prozent eines Monatsgehalts) sowie bei der Urlaubsdauer (künftig 30 Tage, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlicher Urlaub). Da die Journalistengewerkschaften in fünf Verhandlungsrunden nicht bereit gewesen seien, über die Themen Urlaubsdauer und Urlaubsgeld überhaupt zu verhandeln, hätten die Zeitungsverleger bisher keine Möglichkeit gesehen, Gehaltsveränderungen vor dem 1. August 2005 zu vereinbaren, sagte Hundhausen. Die Themenfelder "Arbeitszeit" und "Berufsjahrestaffel" würden in der laufenden Tarifrunde nicht weiter verfolgt. Zwar sei darüber verhandelt worden, doch habe sich keine Einigungsmöglichkeit abgezeichnet.

"Es geht jetzt darum, die Zukunft der Verlage zu sichern, und es geht um arbeitsplatzsichernde Maßnahmen", so der Verhandlungsführer wörtlich. Dafür notwendig sei auch eine tarifliche Öffnungsklausel, die es auf betrieblicher Ebene ermögliche, durch Einzelfalllösungen betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Vereinbarung einer Öffnungsklausel sei im Übrigen nicht nur von den Verlegern, sondern auch von den Gewerkschaften vorgeschlagen worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299 Pressekontakt: Hans-Joachim Fuhrmann, Telefon: 030/726298-210 Anja Pasquay, Telefon: 030/726298-214

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