Über 85000 Eingaben zu EU-Tabak-Produkt-Richtlinie / Mehrheit der Bürger gegen Einheitsverpackung und Tabakverkauf "unter der Ladentheke"
(Berlin) - Einheitspackungen, Tabakverkauf "unter der Ladentheke", Einführung von Bildwarnhinweisen und Automatenverbot - das sind einige der Maßnahmen, die die EU-Kommission im Zuge der Novellierung der Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG (TPD) plant. Ende letzten Jahres waren die Bürger und Interessenvertreter Europas aufgefordert, zu den geplanten Maßnahmen Stellung zu nehmen. Heute wurden die Ergebnisse dieser Konsultation veröffentlicht. Insgesamt gingen in Brüssel zu dem Regulierungsvorhaben 85.513 Einwendungen ein.
96 Prozent der abgegebenen Antworten kamen von EU-Bürgern, der Rest stammt von Industrie-, NGO- und Regierungsvertretern. Diese extrem hohe Beteiligung an der EU-Konsultation zeigt, wie wichtig den Bürgern das Thema Tabakregulierung ist. Die Höhe der Beteiligung ist insofern bemerkenswert, als das man sich an der Konsultation nur über ein englischsprachiges Online-Formular beteiligen konnte. Das zeigt wie kritisch die Regulierungsvorschläge der Kommission in Deutschland und in der gesamten EU beurteilt werden. Aus Deutschland kamen 7097 Eingaben (8,3 Prozent).
Ein Großteil der Bürger spricht sich gegen Einheitspackungen (plain packaging) und Warnbilder aus, da diese kaum Einfluss auf das Rauchverhalten hätten. In diesem Zusammenhang beklagen die Bürger auch die Überregulierung von Zigaretten und fordern gleichzeitig die EU auf, auf weitere Einschränkungen zu verzichten. Eine überwältigende Mehrheit lehnt ebenfalls den Verkauf von Tabakwaren "unter der Ladentheke" (display ban) und ein Verbot von Zigarettenautomaten ab. Viele Bürger fürchten, dass solche geplanten EU-Maßnahmen auf andere Bereiche des täglichen Lebens übergreifen: "Einheitspackungen sind nur der Anfang. Andere Verbote werden folgen und den erwachsenen Bürger massiv in seiner Wahlfreiheit einschränken - ohne irgendeinen Nutzen zu bringen", so Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes.
Neue Richtlinie vermutlich 2013
Die Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG wurde 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und regelt seit 2002 auch in Deutschland die "Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen". Darunter fallen beispielsweise die verpflichtenden Textwarnhinweise, die Offenlegung von Zusatzstoffen und das Verbot von Deskriptoren ("Mild", "Lights" etc.). Die Entscheidung über die neue Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat und das Europäische Parlament. Dieses sogenannte Mitentscheidungsverfahren kann bis zu zwei Jahren dauern. Mit einer neuen Tabak-Produkt-Richtlinie wird aller Voraussicht nach 2013 gerechnet und mit einer Umsetzung in Deutschland frühestens 2014.
Link zum Ergebnisbericht der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/consultation_report_en.pdf
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