TV-Produzentenverband für KEF-Empfehlung
(München) - Der Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Fernsehproduzenten hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die Politiker der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in Deutschland (KEF) folgen und einer Erhöhung der Rundfunkgebühren in Höhe von 1,09 Euro zum 1. Januar 2005 beschließen sollten.
Die KEF hat in ihrem Gutachten festgestellt, dass ARD und ZDF monatlich 1,09 Euro mehr Gebühren bekommen sollten, damit sie ihrem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch weiterhin gerecht werden. Die deutschen Fernsehproduzenten appellieren nun an die Politiker in den Ländern, die notwendigen Abstimmungen in den Länderparlamenten einzuleiten, damit die Erhöhung zum vorsehenen Zeitpunkt am 1. Januar 2005 wirksam wird.
Die KEF ist eine aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils von den Ländern eingesetzte Kommission, die unabhängig von Interessensvertretern feststellen soll, welche Gebühren ARD und ZDF erhalten sollen. Nach ihrem jüngsten Gutachtens soll die Gebühr nach vier Jahren zum 1. Januar 2005 um 1,09 Euro steigen.
Eine Reihe von Landespolitikern hat sich nun dafür ausgesprochen, diese Gebührenerhöhung um ein halbes oder ein ganzes Jahr hinauszuzögern, um die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu zwingen, weitere Einsparungen vorzunehmen. Die KEF hatte aber bereits darauf verwiesen, dass sie bei ihrem Vorschlag Einsparungspotenzial berücksichtigt hat.
Der Bundesverband der Deutschen Fernsehproduzenten hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass weitere kurzfristige Einsparungen nahezu unvermeidbar im Programm umgesetzt werden müssten. Der Vorsitzende des Verbandes, Bernd Burgemeister, stellt in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten dazu fest:
Bei den Summen, um die es dann ginge, kämen nur Sportrechte und das aufwändige Unterhaltungsprogramm in Frage. Die Sportrechte sind überwiegend durch langfristige Verträge gebunden, also würde man spürbare
Einsparungen durch drastische Reduzierungen im Bereich aufwändiger Shows und den Fernsehfilmen und fiktionalen Serien vornehmen müssen. Dieses wiederum würde für die über 100 Mitgliedsfirmen unseres Verbandes existenzbedrohende Ausmaße haben. Darum appellieren wir an Sie, Einsparungen aus beabsichtigten Strukturveränderungen erst dann für den Gebührenstaatsvertrag zu berücksichtigen, wenn diese berechenbar sind. Im Übrigen empfinden wir die jetzt schon erreichten Wiederholungquoten von über 50 Prozent auf einigen Sendeplätzen des fiktionalen Programms an der Zumutbarkeitsgrenze gegenüber dem Zuschauer.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF)
Barer Str. 9, 80333 München
Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247