Pressemitteilung | k.A.

TV-Produzenten fordern strukturelle Verbesserungen für die deutsche Film- und Fernsehwirtschaft

(München) - Nach den vergeblichen Bemühungen ihrer Vorgänger hat nun die Staatsministerin für Kultur im Bundeskanzleramt, Christina Weiß, einen Entwurf zur Novellierung des Film-Förderungs-Gesetzes vorgelegt. Das Gesetz soll die Basis der Filmförderung auf ein neues effektiveres Fundament stellen. Der Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt, in der auf Stärken und Schwächen des Entwurfs hingewiesen wird.

Der im April vorgelegte Referentenentwurf für ein neues Filmförderungsgesetz greift nach Meinung des Vorstands des Bundesverbands der Deutschen Fernsehproduzenten wichtige Anregungen und Initiativen der deutschen Produzentenverbände auf, jedoch dürfen im Zuge des Novellierungsverfahrens nicht die weiterhin erforderlichen strukturellen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die deutsche Film- und Fernsehwirtschaft außer Acht gelassen werden. Die TV-Produzenten begrüßen die Äußerungen der Kulturstaatsministerin Christina Weiß, dass ergänzend zum Filmförderungsgesetz es auch darum gehe, ganz allgemein bessere Rahmenbedingungen für die Filmwirtschaft zu schaffen, wie z.B. die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Produzenten, Erleichterungen bei der Vor- und Zwischenfinanzierung sowie zusätzliche Anreize, um verstärkt privates Kapital für die Finanzierung deutscher Produktionen zu gewinnen. Der Medienerlass müsse daher nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung stehen, auch die Betriebsstättenproblematik muss endlich gelöst werden, die in ihrer gegenwärtigen Form internationale Koproduktionen erheblich erschwert.

Der Bundesverband begrüßt folgende Ansätze der Gesetzesnovelle:

Erhöhungen der Einnahmen für die FFA

Dabei muss nach Meinung der TV-Produzenten im weiteren Gesetzesverfahren darauf geachtet werden, dass die Erhöhungen der Zahlungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht durch Sachleistungen verwässert werden und durch eine Rückkehr zur Zweckbindung der Mittel die Möglichkeit, projektbezogen und nicht senderbezogen Mittel im Bereich der Projektfilmförderung zu vergeben, wieder ausgehöhlt wird.

Kapitalaufstockung

Die Möglichkeit, Referenzmittel in Eigenkapital umzuwandeln, stellt einen wesentlichen Schritt zur Stärkung der notwendigen Eigenkapitalstrukturverbesserung der Produzenten dar. Kritik gegen diese Möglichkeit übersieht, dass nur eine starke Produktionswirtschaft in der Lage ist, am internationalen Markt erfolgreich zu operieren.

Zwischenfinanzierungsgarantien der FFA zur Besicherung gegenüber zwischenfinanzierten Banken Diese Initiative, maßgeblich mitgeprägt vom Fernsehproduzentenverband, ermöglicht es erstmals, Abhängigkeiten in der Finanzierungsstruktur von Banken und Sendern zu verringern. Vor dem Hintergrund der verschärften Anforderungen der Banken aufgrund von Basel II sind sie ein notwendiges Korrekturinstrument.

Stärkung der Außenvertretung des deutschen Films / Festschreibung der Verkürzung der Erstlizenzphase von sieben auf fünf Jahre

Im Gegensatz zu den allgemeinen erkennbaren Verbesserungen für die gesamte Film- und Fernsehwirtschaft, sieht der Bundesverband der Deutschen Fernsehproduzenten eine Reihe von Punkten in der geplanten FFG-Novelle sehr kritisch. Hier hofft man auf Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren.
Im Einzelnen gehören dazu:

Die Projektfilmförderung, wesentliches Instrumentarium für innovative Projekte, die auch neuen Produktionsunternehmen den Zugang zum Markt ermöglicht, muss in der Höhe des bisherigen Etats von 8 Prozent beibehalten werden. Die Absenkung auf 6 Prozent, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, ist kontraproduktiv.

Kriterienbasierte Referenzförderung

Die Einführung einer kriterienbasierten Referenzförderung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sollte die Referenzschwelle auf 100.000 Zuschauer abgesenkt werden. Die Teilnahme an Festivals darf keinen Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor öffnen, zumal bekannt ist, dass Festivaleinladungen nicht den Kriterien folgen, die Gegenstand des Novellierungsanliegens sind. Der TV-Produzentenverband schlägt deswegen vor, dass nur die Teilnahme auf großen A-Festivals Eingang in die kriterienbasierte Referenzfilmförderung findet.

Kein Filmrat

Der vom Gesetz vorgesehene neue deutsche Filmrat ist weder in seiner Zusammensetzung pluralistisch und repräsentiert die Filmwirtschaft nicht umfassend, noch kann er bei der gewählten Zusammensetzung zusätzlich zu den Aufgaben des Präsidiums filmpolitische Akzente setzen. Der Verwaltungsrat hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er die filmpolitischen Themen in seiner Breite abdecken kann, das Bündnis für den Film konnte darauf zurückgreifen. Der Filmrat in einer zu engen Zusammensetzung limitiert die Möglichkeiten und hilft damit dem Produktionsstandort Deutschland nicht in der gewünschten Weise.

Filmabgabe gem. § 66 Abs. 1 FFG

Die Bestimmung, wonach bei der Berechnung des für die Filmabgabe maßgeblichen Umsatzes "die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft als nationaler Film hergestellten Werke nicht zu berücksichtigen" seien, stellt eine kontraproduktive Regelung gegenüber dem Ziel, den Marktanteil des deutschen Films zu stärken, dar. Sie ist auch nicht europarechtlich gerechtfertigt. Die Europäische Union verlangt keine Inländerdiskriminierung, sondern lediglich keine Schlechterstellung ausländischer gegenüber deutscher Produktionen. Wenn von jedem Film, gleich von welchem Anbieter oder Land er stammt, eine Abgabe erhoben wird, ist dies EU-rechtlich unbedenklich. Auch Umgehungsmöglichkeiten durch Vereinbarungen von Koproduktionen würden bei einer Beseitigung der Vorschrift erst gar nicht zur Diskussion stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF) Barer Str. 9, 80333 München Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247

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