Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

TV-Gebührenrunde 2005: Mächtige Ablehnungsfront

(Köln) - Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bläst in der laufenden Gebührenrunde der Wind ins Gesicht. Mit den Ritualen der Vergangenheit hat das, was jetzt geschieht, nicht mehr viel gemein. Denn erstmals seit langem sehen sich ARD und ZDF einer mächtigen Ablehnungsfront gegenüber.

Verändert hat sich die Situation vor allem, seit der Düsseldorfer Regierungschef Peer Steinbrück eine Gebührenanhebung zum 1. 1. 2005 abgelehnt und für eine Verschiebung um zwei Jahre plädiert hat. Die gleichen Signale kommen aus Bayern. Damit sind die medienpolitisch einflussreichsten Länder auf Gegenkurs zu ARD und ZDF gegangen.

Doch über die Höhe der Rundfunkgebühr entscheiden in Deutschland nicht Politiker, sondern unabhängige Experten: die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt. Sie prüfen und wägen die Finanzen der Anstalten, um schließlich einen Vorschlag vorzulegen. Dieser kann nur von den Länderkammern gekippt werden, wenn die Erhöhung nicht sozialverträglich ist. Die ARD hat für diesen Fall einen Rechtsstreit angekündigt. Aber würde das die Öffentlich-Rechtlichen wirklich weiterbringen?

Das eigentliche Problem liegt darin, dass auch ein Gebührenaufschlag von einem Euro pro Monat und Haushalt den abgabengeplagten Bürgern kaum plausibel zu machen ist: Die Marktanteile der öffentlich-rechtlichen TV-Kanäle sind stabil, und wenn es Spitz auf Knopf steht, ist plötzlich immer genügend Geld da, etwa für Sportrechte. Von programmlichem und finanziellem Abstieg also keine Spur.

Gemessen an den Argumenten haben die öffentlich-rechtlichen Sender in der gegenwärtigen Gebührendiskussion keinen guten Stand. Sie müssen sogar damit rechnen, dass erneut eine Strukturreform-Debatte losbricht – ähnlich der Anfang der neunziger Jahre. Nur würde diese wohl noch einschneidender verlaufen als damals.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Telefon: 0221/49811, Telefax: 0221/4981592

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