TTIP differenziert betrachten - Chancen nutzen, kommunale Handlungsspielräume erhalten
(Berlin) - Im Vorfeld der für den morgigen Samstag in Berlin angekündigten Großdemonstration gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) hat sich der Deutsche Landkreistag für eine differenzierte Sicht auf das Thema ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: "Die Landkreise begrüßen grundsätzlich den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und den Abbau von Handelshemmnissen. Allerdings ist uns wichtig, dass wir nach wie vor innerhalb der europarechtlich zulässigen Grenzen weiter selbst entscheiden können, ob Leistungen der Daseinsvorsorge von den Landkreisen selbst, durch eigene Unternehmen oder von Privaten erbracht werden sollen. Das ist ein wesentlicher Gehalt kommunaler Selbstorganisation, der nicht angetastet werden darf." Darüber hinaus müsse die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit erhalten bleiben.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Sommer gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Verband kommunaler Unternehmen in einem Positionspapier auf wesentliche Leitplanken verständigt, die aus deutscher Sicht im Zuge der Verhandlungen der Europäischen Union beachtet werden müssen. "Daran halten wir weiterhin fest und erachten sie als wichtige Verhandlungsgrundlage. Für die Kommunen ist von besonderer Bedeutung, dass alle Chancen eines Freihandelsabkommens genutzt werden und Handelsschranken weiter abgebaut werden. Allerdings formulieren wir auch klare Bedingungen: So dürfen die Kommunen als öffentliche Auftraggeber künftig durch TTIP keinen Verpflichtungen unterliegen, die über die Bestimmungen des reformierten europäischen Vergaberechts hinausgehen", erläuterte Sager.
Mit Blick auf spezielle Investitionsschutzregelungen müssten zudem etwaige Schiedsgerichte nach rechtstaatlichen Grundsätzen ausgestaltet sein, die transparente, unabhängige Verfahren sowie eine Berufungsmöglichkeit vorsehen müssten, so der DLT-Präsident weiter. "Auch ist zu gewährleisten, dass nicht diskriminierende Maßnahmen der Gesetzgebung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Schadensersatzansprüche für Investoren begründen können. Ein einklagbares Recht auf einen Marktzugang darf es nicht geben."
Schließlich dürften Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz durch TTIP nicht abgesenkt werden, formulierte er weiter. "Bei unterschiedlichen Schutzniveaus sollte es keinen 'Wettlauf nach unten' geben und Standards nicht herabgesetzt werden. Insofern heiligt der Zweck des Abbaus von Handelshemmnissen keinesfalls das Mittel der Standardabsenkung."
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