Trotz GEMA-Einigung : EVVC und DEHOGA fordern gesetzliche Änderung im Urheberrecht / Branchenverbände verurteilen Willkür der Verwertungsgesellschaften
(Frankfurt am Main) - Mit deutlichen Worten haben sich der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) an Bundesjustizminister Heiko Maas gewandt und eine Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes gefordert.
Beide Verbände verurteilen die zum Teil willkürliche Vorgehensweise der Verwertungsgesellschaften wie GEMA, GVL oder VG Media, die die Urheberrechtsnutzer in extrem kostenintensive Schieds- und Gerichtsverfahren treiben.
Alle Verwertungsgesellschaften haben nach derzeitiger Gesetzeslage die Möglichkeit, eigenmächtig neue Tarife zu erheben bzw. bestehende Tarife nach Gutdünken zu erhöhen. So werden auf einmal utopische Forderungen erhoben, obwohl die Tarife in der Vergangenheit bereits jedes Jahr erhöht wurden und das Nutzungsverhalten sich nicht verändert hat. Oder es werden neue Tarife aufgestellt, obwohl völlig ungeklärt ist, wie viele Rechteinhaber es eigentlich insgesamt gibt, wie viel davon die Verwertungsgesellschaft vertritt und wie viel Wert diese Rechte insgesamt und auch im Verhältnis zu anderen Verwertungsgesellschaften sind.
"Nachdem in der Vergangenheit alle von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife zur Veröffentlichung und damit auch zum Inkasso von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), freigegeben wurden, ist davon auszugehen, dass niemand gegen offensichtlich rechtswidrige Tarifaufstellungen einschreitet, was insbesondere für die Nutzer - z.B. Gaststätten, Veranstaltungshäuser, Event-Organisatoren und Diskothekenbesitzer - völlig unverständlich ist", so EVVC-Präsident Joachim König.
EVVC und DEHOGA fordern in ihren Schreiben an den Bundesjustizminister, die Nutzer vor der Monopolmacht der Verwertungsgesellschaften zu schützen. Insbesondere bei bestehenden Gesamtverträgen dürften einseitige Preiserhöhungen der Verwertungsgesellschaften nicht ohne aufsichtsbehördliche Kontrolle umgesetzt werden. Durch eine Gesetzesänderung muss dringend verdeutlicht werden, dass es zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört, einzuschreiten, um in diesen Fällen langjährige und kostspielige Gerichtsverfahren auf Kosten der Urheberrechtsnutzer zu verhindern. Darüber hinaus müssten Verwertungsgesellschaften verpflichtet werden, die Vergütung gemeinsam zu verhandeln, wenn eine Nutzung die Rechte unterschiedlicher Rechteinhaber berührt.
Erst nach einem langen und kostspieligen Schiedsstellenverfahren und einem sich anschließenden Verhandlungsmarathon konnte die von der GEMA geplante Tarifreform, die Preissteigerungen von bis zu 2.000 Prozent vorsah, in vernünftige Bereiche gelenkt werden.
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