Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Trittins Hochwasserschutzgesetz missachtet und vernichtet Eigentum / Grundbesitzer lehnen derzeitigen Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes ab

(Berlin) - So wichtig Hochwasserschutz auch ist, so kann und darf er doch nicht in Form des vorliegenden Gesetzentwurfs geschehen. Die Eindrücke des Jahrhunderthochwassers dürfen nicht dazu missbraucht werden, an rechtsstaatlichen Grundsätzen vorbei ganze Landstriche aus ihrer originären landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. „Das ist eine Vernichtung volkswirtschaftlichen Vermögens ohne Beispiel!“, sagte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Wolfgang von Dallwitz, am Rande der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf.

Schlicht unzumutbar und sachlich nicht geboten ist der Plan, in den zu schaffenden Hochwasserschutzgebieten bis zum Jahr 2012 den Ackerbau zu untersagen. Betroffen ist davon eine Fläche von rund 900.000 ha fruchtbaren Bodens. Dieses aktionistische Vorhaben berücksichtigt in keinem Moment die Folgen für die Landwirtschaft und die Eigentümer dieser Flächen. Sie bedeuten geringere Einkommen der Landwirte aufgrund Einschränkung des ertragreicheren Ackerbaus, Reduzierung des Pachterlöses auf den betroffenen Flächen sowie eine signifikante Flächenentwertung durch Minderung der Verkehrswerte.

Das Verbot von Ackerbau ist keine Lösung, zumal dies sachlich zum Hochwasserschutz nicht geboten ist. Grünland bietet keinen besseren Schutz. „Bewirtschafteter Boden bindet mehr Wasser als unbewirtschafteter.“, so von Dallwitz. Allenfalls wären vertragliche Lösungen oder gerechte Entschädigungsregeln, zu denen im Entwurf nichts vorgesehen ist, denkbar.
Hochwasserschutz geht alle an. Deshalb muß er auch von allen getragen werden. Einseitige Belastungen der Flächeneigentümer führen nicht weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242

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