Trinkwasserverordnung fordert Untersuchung auch an öffentlich zugänglichen Zapfstellen / Betreiber öffentlicher Einrichtungen können deutlich an Kosten einsparen
(Zirndorf, Gießen) - Mit sechs weiteren Veranstaltungen setzt die Sektion Bayern des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ihre Schulungen von Probenehmern nach § 15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fort.
Nach der zum 01. Januar d.J. in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung sind auch die Zapfstellen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie Hotels und Gaststätten, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten, Altenheime (Hausinstallationen bei denen Wasser für die Öffentlichkeit und für den menschlichen Gebrauch entnommen wird) regelmäßig zu kontrollieren. Der Betreiber kann dabei in der Regel deutlich an Kosten einsparen, wenn er durch eigenes qualifiziertes und amtlich zertifiziertes Personal die Entnahme der Trinkwasserproben selbst vornehmen lässt.
Bei der Qualifizierung dieser Mitarbeiter bietet der Laborverband seine Unterstützung an:
Zwischen dem 21. Oktober 2003 und dem 11. Februar 2004 besteht insbesondere für die Zielgruppe von Hotelbetreibern, Gastwirten, Personal von Kliniken und Altenheimen, Wasserwarten, Hygienebeauftragten sowie Mitarbeitern von Ingenieurbüros und Laboratorien erneut die Möglichkeit, mit dieser Schulung ein von der Unabhängigen Stelle nach TrinkwV 2001 des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anerkanntes Zertifikat zu erwerben.
Veranstaltungsorte sind Schweinfurt (21./22.10.2003), Ansbach (18./19.11.), Rosenheim (02./03.12.), Planegg (09./10.12.), Neu-markt (13./14.01.2004) und Bad Füssing (10./11.02.).
Seit Anfang 2003 haben bereits über 600 Personen die bisher ausgesprochen erfolgreichen Schulungsveranstaltungen des VUP besucht und das erforderliche Zertifikat für die Probenahme von Trinkwasser erhalten, weiß Volker Liebig (Zirndorf), Vorsitzender der bayerischen VUP-Sektion, zu berichten. Diese nach erfolgreicher Prüfung der Sachkunde zum Abschluss der Veranstaltung ausgehändigte Bescheinigung ist in Abstimmung mit dem LGL die Voraussetzung für eine Probenahme nach § 15 Abs. 4 TrinkwV.
Namhafte Referenten aus der Praxis vermitteln gezielt die Sachkunde für diese anspruchsvolle Tätigkeit. Themen des theoretischen und praktischen Teils sind u.a.: Wasserrechtliche Grundlagen, Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung, technische Voraussetzungen, chemisch-physikalische und mikrobiologische Probenahme sowie Sensorik.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)
Europaviertel- Kerkrader Str. 9, 35394 Gießen
Telefon: 0641/944660, Telefax: 0641/9446622
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