Trinkwasserqualität in Deutschland einwandfrei / Bundesgesundheitsministerium und Umwelt-bundesamt legen umfassenden Bericht vor
(Bonn) - Nach der EG-Trinkwasserrichtlinie müssen die Mitgliedsstaaten alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des Trinkwassers zur Information der Verbraucher veröffentlichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erstmals diesen Bericht für die Jahre 2002 bis 2004 vorgelegt. Dabei wurden alle Versorgungsanlagen in Deutschland berücksichtigt, die eine Tagesabgabe von mehr als 1000 m³ Trinkwasser aufweisen bzw. die mehr als 5000 Personen beliefern. Für 2004 sind das rd. 2700 Versorgungsanlagen mit einer Abgabe von ca. 4,11 Mrd. m³ die mehr als 60 Mio. Einwohner versorgen.
Fazit: Im Ergebnis wird dem Trinkwasser in Deutschland eine gute bis sehr gute Qualität bescheinigt. Für 2004 konnten in insgesamt über 1,1 Mio. Einzelanalysen bei 50 Qualitätsparametern in über 99,6 Prozent die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei den wenigen Grenzwertüberschreitungen sind in erster Linie Auffälligkeiten bei den Pflanzenschutzmitteln und den coliformen Bakterien zu beobachten. Dabei sind das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser wie auch Grenzwertüberschreitungen nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu sehen. Denn es handelt sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt werden können oder es handelt sich um zeitlich und örtlich eng begrenzte Ereignisse.
Die Grenzwertüberschreitungen bei den Parametern Blei, Nickel und Cadmium konnten fast ausschließlich nur am Zapfhahn der Endverbraucher nachgewiesen werden. Die Ursache dieser Überschreitungen wird zumeist in der Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit auch des DVGW-Regelwerkes gesehen.
Letztendlich zeigt der Bericht, dass das bestehende System der Trinkwasserversorgung mit der technischen Selbstverwaltung im Zusammenspiel mit den zuständigen Behörden ein Garant ist für eine zuverlässige und qualitativ einwandfreie Versorgung mit dem Lebensmittel Nr. 1 Trinkwasser.
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